Auf dieser Seite finden Projektansprechpartner*innen Informationen und Hinweise zur erfolgreichen Präsentation ihrer Projekte auf der Langen Nacht der Wissenschaften. Da es sich bei der LNDW um eine öffentliche Veranstaltung handelt, sind gewisse Vorschriften, Gesetze und Verordnungen zu beachten.
Alle Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, benötigen die gesetzlich vorgeschriebene mündliche und schriftliche Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (ehemals Gesundheits-Pass, Rote Karte).
Für die Ausgabe bzw. den Ausschank von Alkohol an Besucher*innen ist eine entsprechende Gestattung gem. Gaststättengesetz notwendig. Hierfür wird das Team Eventmanagement wieder eine Sammelgestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz einholen und dazu voraussichtlich im März informieren.
Wenn zur Finanzierung der Speisen und Getränke eine „Kaffeekasse“ aufgestellt wird oder Speisen und Getränke verkauft werden, beachten Sie bitte das Rundschreiben "Spenden & Sponsoring bei Events".
Eine Übersicht der Dinge, auf die Sie am Veranstaltungstag achten müssen, haben wir in unseren Sicherheitshinweisen zur Langen Nacht der Wissenschaften zusammengefasst.
Eine Übersicht der Dinge, auf die Sie am Veranstaltungstag achten müssen, haben wir in unseren Sicherheitshinweisen zur Langen Nacht der Wissenschaften zusammengefasst.
Eine Übersicht der Dinge, auf die Sie am Veranstaltungstag achten müssen, haben wir in unseren Sicherheitshinweisen zur Langen Nacht der Wissenschaften zusammengefasst.