Abhängig davon wer Veranstaltungen an der TU Berlin durchführt, entstehen unterschiedliche Arten von Kosten. Es wird zwischen TU-Mitgliedern, registrierten Vereinigungen und externen Veranstalter*innen unterschieden. In der Praxis gibt es auch Kombinationen verschiedener Statusgruppen, z.B. ein TU-Mitglied fürhrt eine Veranstaltung zusammen mit einem*einer externen Veranstalter*in durch. Anhand der Angaben in der Veranstaltungsanfrage bewertet das Team Eventmanagment die Veranstaltung und informiert die Veranstaltenden über etwaige Kosten.
Grundsätzliche Informationen zur Miete:
TU-Mitgliedern (Fachgebiete, Fakultäten, Institute, ZUV, etc.) werden die Hörsäle, Räume und Veranstaltungsflächen der Universität in der Regel mietfrei zur Verfügung gestellt. Ferner hat diese Statusgruppe kostenfreien Zugriff auf die internen Gewerke der TU Berlin während der entsprechenden Dienstzeiten. Sämtliche Dienstleistungen, die nicht durch die TU Berlin erbracht werden können, sind durch den Veranstalter zu tragen. Hierzu zählen beispielsweise Personalkosten für externe Dienstleister (Auf-, Um- und Abbauten, Betreuung während der Veranstaltung außerhalb der regulären Arbeitszeiten der jeweiligen Gewerke, etc.) oder Mobiliar/Ausstattung/Technik, welches das vorhandene Inventar der TU Berlin übersteigt. Die Kostenentscheidung erfolgt auf Basis der Angaben in Ihrer Veranstaltungsanfrage.
Die Nutzung von zentralverwalteten Hörsälen und Seminarräumen ist für an der TU Berlin registrierte Vereinigungen während der Öffnungszeiten grundsätzlich kostenlos. Weitere Informationen rund um den Serviceumfang sowie etwaige Kosten finden Sie auf der Seite "Registrierte Vereinigungen".
Die Nutzung von Flächen und Räumen und sonstiger Services der TU Berlin ist für externe Veranstalter*innen kostenpflichtig. Die Kosten für Miete können Sie der Mietpreisliste entnehmen. Die Kosten für Services wie Auf-, Um-, und Abbau, Medientechnik, etc. teilen wir Ihnen gern auf Anfrage mit. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Veranstaltungsanfrage.