Richtlinien für Bachelor- und Masterarbeiten am CommIT
Die folgenden Regeln und Hinweise sind von den Diplomanden und ihren Fachbetreuern zu beachten:
- Offizielle Betreuer von Bachelor- und Masterarbeiten müssen Professoren oder Dr.-habil sein. Für jede Arbeit sind zwei Betreuer erforderlich.
- Der/die Diplomand/in darf seine/ihre Diplomarbeit erst nach Genehmigung durch das Prüfungsamt der TU-Berlin beginnen.
- Das Dissertationsprojekt sollte mit einem Brainstorming-Gespräch zwischen dem Kandidaten, dem offiziellen Betreuer und dem Fachbetreuer beginnen.
- Innerhalb von zwei Wochen nach diesem ersten Gespräch sollte der Student mit Hilfe und unter Aufsicht seines Fachberaters einen Plan vorlegen, in dem die geplanten Meilensteine skizziert werden und der eine Literaturbasis enthält. Es wird empfohlen, diesen Plan zum Gegenstand eines Folgegesprächs zu machen. In diesem Gespräch können die folgenden Themen angesprochen werden:
a) Wurde das Problem der Diplomarbeit schon einmal in irgendeiner Form behandelt?
b) Was will der Student im Hinblick auf die bestehenden Arbeiten tun?
c) Gibt es verwandte Arbeiten, Studien, Software und/oder Experimente, die als Ausgangspunkt für die Arbeit des Studenten angesehen werden können? - Der Fachbetreuer sollte sich regelmäßig mit dem Diplomanden beraten. Schwerwiegende Abweichungen vom Arbeitsplan muss er/sie dem offiziellen Betreuer unverzüglich mitteilen.
- Etwa nach der Hälfte der Dauer der Arbeit (Dauer der Masterarbeit: 6 Monate, Bachelorarbeit 4 Monate) sollte der/die Diplomand/in dem/der offiziellen Betreuer/in und dem/der Fachbetreuer/in eine Präsentation über die erzielten Ergebnisse und einen weiteren Arbeitsplan vorlegen. Anschließend können Anpassungen am Arbeitsplan vorgenommen werden.
- Eine Abschlusspräsentation der Arbeit wird erwartet (und ist nach StuPO 2010 verpflichtend), nachdem die Arbeit fertiggestellt und beim Prüfungsamt der TU-Berlin abgegeben wurde.