Wie an den meisten Hochschulen benötigen Sie auch an der Technischen Universität Berlin eine schriftliche Betreuungszusage Ihrer Doktormutter oder Ihres Doktorvaters. Sobald Sie eine Betreuungszusage von einer Professor*in der TU Berlin erhalten haben, können Sie Ihre Promotionsabsicht anmelden.
Die Anmeldung der Promotionsabsicht sowie das Promotionsverfahren selbst erfolgen dann unabhängig von der Art der Betreuung an den jeweiligen Fakultäten. Jede Fakultät verfügt über ein Fakultäts-Service-Center, das die Verantwortung für die offizielle Anmeldung zur Promotion, das eigentliche Promotionsverfahren und die Verleihung des akademischen Grades trägt und formale Fragen klärt. In den Fakultäts-Service-Centern finden Sie Ihre unmittelbaren Ansprechpartner*innen, an die Sie sich mit allen formalen Fragen wenden können.
Wenn Ihre Promotionsabsicht an der für Sie zuständigen Fakultät angenommen wurde, können Sie sich in einem zweiten Schritt im Studierendensekretariat der TU Berlin als Promotionsstudent*in einschreiben.
Das Promotionsverfahren und die Verleihung des akademischen Grades liegt in der Verantwortung der Fakultäten der TU Berlin. Zur Klärung formaler Fragen, zur Anmeldung der Promotionsabsicht und zur Zulassung zum Promotionsverfahren wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner*innen in den Fakultäts-Service-Centern.
Die Formalien sind meist schnell geklärt. Aber wohin wendet man sich, wenn es mal Probleme mit der wissenschaftlichen Arbeit gibt, die Arbeitsbelastung zu hoch erscheint oder es zu einem Konflikt mit dem Betreuer oder der Betreuerin kommt? Für diese Zwecke hat jede Fakultät einen oder eine Promotionsbeauftragte ernannt, die für ein vertrauliches Gespräch mit Ihnen bereitstehen und die Lösung des Problems eng mit Ihnen abstimmen.
Fakultät | Fakultäts-Service-Center (FSC) | Ansprechpartner/in im FSC | Promotionsseite der Fakultät | Promotionsbeauftragte/r |
---|---|---|---|---|
Fakultät I - Geistes- und Bildungswissenschaften: | FSC Fakultät I | N.N. (Vertretung durch Ina Haase) | Fakultät I | Prof. Dr. Kerstin Wittmann-Englert |
Fakultät II - Mathematik und Naturwissenschaften: | FSC Fakultät II | Anne Jenß + Lara Schäfer | Fakultät II | Prof. Dr. Etienne Emmrich |
Fakultät III - Prozesswissenschaften: | FSC Fakultät III | Beate Neumann | Fakultät III | Dr. Philip Wietstock |
Fakultät IV - Elektrotechnik und Informatik: | FSC Fakultät IV | Jana Peich | Fakultät IV | Prof. Dr. Odej Kao + Prof. Dr. Marianne Maertens |
Fakultät V - Verkehrs- und Maschinensysteme: | FSC Fakultät V | Julia Stützer | Fakultät V | Prof. Dr. Dietrich Manzey |
Fakultät VI - Planen Bauen Umwelt: | FSC Fakultät VI | N.N. (Vertretung durch Chr. Roesrath) | Fakultät VI | Dr. Daniel Aubram |
Fakultät VII - Wirtschaft und Management: | FSC Fakultät VII | Barbara Engel | Fakultät VII | Prof. Dr. Dorothea Kübler |
Center for Junior Scholars (CJS)
Kontaktieren Sie uns jederzeit per Telefon oder Mail
Sekretariat | FH 5-5 |
---|---|
Gebäude | FH |
Adresse | Fraunhoferstr. 33-36 10587 Berlin |
Ansprechpartner | Johannes Moes |
Die wichtigsten Informationen rund um die Immatrikulation und die Zugangsvoraussetzungen für eine Promotion finden Sie zusammengefasst – jeweils für internationale und deutsche Promotions-Interessierte – auf einem Merkblatt des CJS der TU Berlin. Alle Promovierenden, die nicht an der TU Berlin beschäftigt sind, müssen sich laut Promotionsordnung immatrikulieren.
Bitte beachten Sie: Für die Immatrikulation und Rückmeldung an der TU Berlin müssen die jeweils gültigen Semesterbeiträge bezahlt werden. Eine genaue Auflistung der Beiträge und Gebühren findet sich auf den Webseiten des Studierendensekretariats.
Promovierende können sich von der Zahlungspflicht des Semestertickets befreien lassen; in der Semesterticket-Satzung der TU Berlin nach § 18a Abs. 4 Berliner Hochschulgesetz vom 20. Januar 2015, §1(6) heißt es: „Folgende Personen werden auf Antrag von der Zahlung des Beitrages zum Semesterticket befreit: 3. Personen, die […] als Promotionsstudierende immatrikuliert sind oder an weiterbildenden Studien teilnehmen. […] Für sie entfällt die Zahlungspflicht für den Beitrag zum Semesterticket […].“