Die Technische Universität Berlin fördert mit Nachdruck die internationale Ausrichtung des wissenschaftlichen Nachwuchses und bietet durch ihr ingenieur- und naturwissenschaftliche Profil und die Einbindung in den Wissenschaftsstandort Berlin-Brandenburg hervorragende Bedingungen für Interessentinnen und Interessenten aus dem Ausland, die ihre Karriere in Berlin fortsetzen wollen. Zugleich verfügt die Universität über ein weitgespanntes Netzwerk internationaler Partnerinstitutionen und eröffnet die Möglichkeit binationaler Promotionen mit ausländischen Hochschulen.
Im Folgenden finden Sie Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten für internationale Promovierende und PostDocs, die entweder für eine Phase ihrer Qualifizierung an die TU Berlin kommen (Gastpromovierende / Gastwissenschaftler*innen), oder hier ihren Promotionsabschluss machen. Informationen zur internationalen Mobilität während Ihrer Zeit an der TU Berlin finden Sie auf den entsprechenden Seiten zur Mobilität von Promovierenden oder PostDocs.
Die Vergabe von Doktorgraden liegt in Deutschland in der Verantwortung der Hochschul-Fakultäten. Grundsätzlich ist außerdem ein besonders qualifizierter Abschluss Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion. Die Grade selbst werden je nach Disziplin mit unterschiedlichen fachlichen Zusätzen vergeben.
Generelle Informationen zum Thema Promovieren in Deutschland finden Sie auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und der Online-Plattform Research in Germany.
Voraussetzung für die Verleihung des Doktortitels ist die Anfertigung der Dissertation in deutscher oder englischer Sprache als eigenständige wissenschaftliche Leistung sowie ihre Verteidigung im Rahmen einer wissenschaftlichen Aussprache. Die Betreuung der Dissertation erfolgt individuell durch eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer. Ein formelles Promotionsstudium gibt es in Deutschland nicht, ansatzweise vergleichbar sind Promotionsprogramme, Graduiertenschulen und -kollegs, in denen eine kooperative Betreuung in einem meist interdisziplinären Forschungsumfeld erfolgt.
Bei ausländischen Abschlüssen muss in bestimmten Fällen vor einer Zulassung zur Promotion an der TU Berlin die Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden deutschen Abschluss geprüft werden, bevor eine Zulassung erteilt werden kann.
Weitere Informationen zum formalen Verfahren der Zulassung zur Promotion.
Das CJS vergibt ein- bis zweimal jährlich Abschlussstipendien für internationale Doktorand*innen, die sich in der letzten Phase ihrer Promotion befinden.
Sollte es im Frühjahr 2024 eine neue Ausschreibung geben, finden Sie Infos zum Bewerbungsvorgang entweder hier oder über den TU-Emailverteiler.
Sie können auch eine leere Email an uns senden und werden dann bei einem Update direkt informiert: Sign up here
Weibliche Promovierende (auch deutsche!) können sich auf ein Promotionsabschlussstipendium (PAS) des Beirats der Zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bewerben.
Als Gastpromovierende gelten Sie dann, wenn Sie Ihren Doktortitel nicht an der TU Berlin erwerben, sondern für einen kürzeren Lern-, Lehr- oder Forschungsaufenthalt an unsere Hochschule kommen.
Generell bietet die TU Berlin keinen formalen Bewerbungsprozess oder kein Programm für den Austausch von Promovierenden an. Es gibt weder eine verpflichtende Registrierung, noch eine Meldepflicht für Gast-Doktorand*innen. Wir empfehlen jedoch eine Registrierung als Gast-Doktorand*in. Kontaktieren Sie bitte eine*n Professor*in in Ihrem Interessengebiet und sprechen Sie mit ihm oder ihr den Inhalt Ihres Austauschs sowie die Länge des Aufenthalts direkt ab. Für die Bewerbung sollten Sie gleich alle wichtigen Dokumente beilegen: ein persönliches Anschreiben, das Ihre Motivation und den Zweck des Aufenthalts umfasst, Ihren akademischen Lebenslauf mit Publikationsliste, eine gut gestaltete Zusammenfassung oder Exposé Ihrer Arbeit, Zeit- und Projektplan für den Gastaufenthalt. Sollten Sie ein Visum benötigen, dann können Sie eine schriftliche Einladung von der zukünftigen Betreuer*in erhalten. Zusammen mit einem Finanzierungsnachweis für die Dauer des Gastaufenthalts ist diese Bestätigung in der Regel ausreichend, um ein Visum bei der Deutschen Botschaft zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich selbst über die notwendigen Unterlagen für die Visumsbeantragung bei der deutschen Botschaft Ihres Landes.
Um sich an der TU Berlin als Gastpromovend*in mit Studierendenstatus zu immatrikulieren, informieren Sie sich bitte. Manchmal wird auch dieser Schritt von der Botschaft für die Erteilung des Visums gefordert. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen kann das Studierendensekretariat der TU Berlin einen Zulassungsbescheid ausstellen und Sie können die Immatrikulation abschließen. Neben einer möglichen Visumspflicht hat die Immatrikulation weitere Vorteile. Sie erhalten einen temporären Studierendenausweis, haben somit Zugang zur Bibliothek, erhalten optional ein Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr und stellenweise einen Rabatt für Mensen und Cafés auf dem Campus sowie den Zugang zu anderen Leistungen des Studierendenwerks Berlin.
Internationalen Promovierenden erhalten an der TU Berlin folgende spezifischen Unterstützungsangebote:
Gebäude | FH |
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Raum | FH 505 |