Kreislaufwirtschaft und Recyclingtechnologie

Allgemeines zur Abgabe von Dokumenten für den Prüfungsausschuss MSc TUS

Antrag auf Anerkennung

Folgende Unterlagen sind zur Anerkennung von Studienleistungen im Sekretariat Z2 abzugeben:

  • Antragsformular Anerkennung von Studienleistungen
  • Stellungnahme der Fachprofessorin / Fachprofessor (nicht bei direkter Äquivalenz nötig)
  • Notenbescheinigung im Original oder als beglaubigte Kopie
  • Umrechnung Notenschlüssel vom akademischen Auslandsamt ggf Bescheinigung zur ECTS Umrechnung vom akademischen Auslandsamt (nur bei im Ausland erbrachten Leistungen nötig)

Hier finden Sie die Formulare zum Antrag zur Anerkennung von Prüfungsleistungen: Teil A & Teil B

Falls Sie die Formulare nicht im Browser öffnen können, laden Sie sie bitte herunter.

Bitte beachten Sie die Anleitung zum Ausfüllen des Formulares!

Mail an den Prüfungsausschuss

msc.tus.pa(at)circulareconomy.tu-berlin.de

Mail an Prüfungsausschuss Msc. TUS

Informationen zur Masterzulassung

Zur unverbindlichen Überprüfung der Voraussetzungen zur Zulassung zum Masterstudiengang Technischer Umweltschutz, wenn der Bachelorabschluss nicht im Technischen Umweltschutz erfolgte, füllen Sie bitte das Formular zur Qualifikationsprüfung aus. Wenn die Äquivalenz nicht eindeutig über den Modultitel erkennbar ist, wird zusätzlich eine Modulbeschreibung benötigt. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular sowie alle Nachweise Ihrer Leistungen und ggf. Modulbeschreibungen an unsere Email-Adresse. Bitte beachten Sie, dass wir in den Zeiträumen 15. Februar - 15. April und 31. Juli - 15. Oktober die unverbindliche Überprüfung der Voraussetzungen zur Zulassung zum Masterstudiengang Technischer Umweltschutznicht vornehmen können.

Folgende Studiengänge wurden bereits geprüft und wurden generell, unabhängig von der Wahl im Wahl- und Wahlpflichtbereich,  als äquivalent eingestuft und bedürfen keiner weiteren Überprüfung:

  • Hochschule Bremen; Umwelttechnik
  • Hochschule Merseburg; Chemie- und Umwelttechnik
  • Technische Universität Dresden; Hydrowissenschaften
  • RWTH Aachen; Umweltingenieurwissenschaften
  • Universität Stuttgart; Umweltschutztechnik
  • TU Braunschweig; Umweltingenieurwesen
  • Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg; Umweltingenieurwesen
  • Ernst Abbe Hochschule Jena; Umwelttechnik
  • Eberhard Karls-Universität Tübingen; Umweltnaturwissenschaften
  • Brandenburgische Technische Universität; Wirtschaftsingenieurwesen (Umwelttechnik)
  • Beuth Hochschule für Technik Berlin; Verfahrens- und Umwelttechnik
  • Fachhochschule Nordhausen; Umwelt- und Recyclingtechnik
  • Universität Bayreuth; Geoökologie
  • Technische Universität Clausthal; Geoumwelttechnik
  • Universität Kassel; Bauingenieur- und Umweltingenieurwesen
  • Technische Universität München; Umweltingenieurwesen
  • TH Bingen; Umweltschutz

Information zu Betreuer*innen von Abschlussarbeiten im FG TUS

Bitte beachten Sie bei der Wahl der Betreuer*innen Ihrer Abschlussarbeit die Regelung der AllgStuPO (Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens) vom 8. Mai 2013:

§ 46

Abschlussarbeiten

(1)    Die Abschlussarbeit ist eine Prüfungsarbeit und zugleich Teil der wissenschaftlichen Ausbildung. Mit ihr soll die Kandidatin oder der Kandidat zeigen, dass sie oder er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus ihrem oder seinem Studiengang selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Arbeit kann auch außerhalb der Universität angefertigt werden; die Regelungen über die Gutachterin oder den Gutachter bleiben unberührt.

und folgenden Beschluss der Prüfungsausschüsse TUS vom 18.7.2018:

Zur Sicherstellung des Studiengangbezugs sollen Abschlussarbeiten im Allgemeinen von Lehrenden des Studienganges angeboten werden. Lehrende des Studienganges sind die Fachgebietsleiter*innen/Modulverantwortlichen aus den Grundlagen- und Kernmodulen im Bachelor und aus den Schwerpunkt- und Ergänzungsbereich im Master. Auf Antrag von Studierenden können Professor*innen aus anderen Fachgebieten der TU Berlin Abschlussarbeiten mit deutlichen thematischen Bezug zum Studiengang Technischer Umweltschutz betreuen. Hierzu ist dem/der Vorsitzenden des PA neben dem Antrag ein Exposé zum Inhalt der Arbeit vorzulegen, aus dem sich der Bezug zum Studiengang ergibt. In diesem Fall ist mindestens 1 Mitberichter aus dem Studiengang zu benennen.

Der Beschluss regelt nicht die Erstbetreuung von Abschlussarbeiten durch Personen, die keine Angehörige der TU Berlin sind.

Anträge zu Verlängerung von Prüfungszeiträumen

Anträge können formlos eingereicht werden und müssen u.g. Angaben beinhalten:

  • Name, Matrikelnummer,
  • Modulnummer und –bezeichnung
  • Ursprünglicher Zeitraum/Abgabedatum
  • Neuer Zeitraum/Abgabedatum
  • Begründung
  • Stellungnahme des/der Modulverantwortlichen/Betreuers o. Betreuerin (mit Unterschrift und Stempel)

Alternativ kann auch der Antrag zur Verlängerung der Angabefrist einer Abschlussarbeit der Fakultät III ausgefüllt und eingereicht werden.

Antrag auf Ausnahmegenehmigung eines alternativen Schwerpunktmoduls

Für die Genehmigung eines alternativen Schwerpunktmoduls schreiben Sie bitte einen formlosen Antrag, der folgende Angaben beinhaltet:

  1. Name Matrikelnummer Antragsteller/Antragstellerin
  2. Bestandteile (MTS Nummern), und Prüfungsart
  3. Name Modulverantwortliche/r
  4. Begründung
  5. Stellungnahme, dass noch keine Prüfungsleistungen erbracht wurden
  6. Stellungnahme des Modulanbieters
  7. Name des neuen Moduls (LP)- Bestätigung und Unterschrift des Modulanbieters

Sie können auch alternativ den Antrag auf Genehmigung eines alternativen Schwerpunktmoduls einreichen.

Bitte beachten Sie, dass sich aus der Genehmigung kein genereller Anspruch auf neue/weitere Schwerpunktmodule ableitet.