Institut für Chemie

Prüfungsausschüsse und GKmE

Entsprechend den Regelungen der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der TU Berlin sowie der Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge des Instituts für Chemie sind die Prüfungsausschüsse zuständig für: 

  • die Organisation der Prüfungen,
  • die Anerkennung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen,
  • die Aufstellung der Listen der Prüferinnen bzw. Prüfer und der Listen der Beisitzerinnen bzw. Beisitzer,
  • die Entscheidung über die Gewährung von angemessenen Prüfungsbedingungen für Studierende, die durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, dass sie wegen körperlicher Beeinträchtigung oder Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fachprüfung bzw. eine Studienleistung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen,
  • die Festlegung der Wahlbereiche bzw. Wahlfächer.

Die Prüfungsausschüsse treten bei Bedarf zusammen.

Studiengänge, die von mehr als einer Fakultät oder Universität verantwortet werden, werden von einer Gemeinsamen Kommission mit Entscheidungsbefugnis (GKmE) organsiert. Die GKmE nehmen dabei alle Aufgaben eines Prüfungsausschusses wahr.  

Prüfungsausschuss für den ersten Prüfungsabschnitt der Prüfung zum/zur staatl. gepr. Lebensmittelchemiker/in

Entsprechend den Regelungen der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zum/zur staatl. geprüften Lebensmittelchemiker/in (LmChemABV) vom 25.10.2007 nimmt der Vors. des Prüfungsausschusses Chemie in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin auch die oben genannten Funktionen für den ersten Prüfungsabschnitt der Prüfung zum/zur staatl. geprüften Lebensmittelchemiker/in wahr. (Zum LMC-Studiengang)