
Entsprechend den Regelungen der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der TU Berlin sowie der Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge des Instituts für Chemie sind die Prüfungsausschüsse zuständig für:
Die Prüfungsausschüsse treten bei Bedarf zusammen.
Studiengänge, die von mehr als einer Fakultät oder Universität verantwortet werden, werden von einer Gemeinsamen Kommission mit Entscheidungsbefugnis (GKmE) organsiert. Die GKmE nehmen dabei alle Aufgaben eines Prüfungsausschusses wahr.
Entsprechend den Regelungen der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zum/zur staatl. geprüften Lebensmittelchemiker/in (LmChemABV) vom 25.10.2007 nimmt der Vors. des Prüfungsausschusses Chemie in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin auch die oben genannten Funktionen für den ersten Prüfungsabschnitt der Prüfung zum/zur staatl. geprüften Lebensmittelchemiker/in wahr. (Zum LMC-Studiengang)