I F - Career Service

Häufig gestellte Fragen

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende der Technische Universität Berlin, die für ein Voll-Studium eingeschrieben sind, d.h. einen Abschluss (Bachelor, Master, Promotion) anstreben.

Kann ich nach Studienende gefördert werden?

Das Programm richtet sich ausschließlich an Studierende; Absolvent*innen können nicht gefördert werden.

Wie komme ich an einen Praktikumsplatz?

Die Wege zu einem Praktikumsplatz können vielfältig sein. Erfahrungsgemäß finden unsere Stipendiat*innen ihre Praktikumsplätze oft über Kontakte des jeweiligen Lehrstuhls oder Instituts oder durch eigene Internetrecherche.

Weitere Tipps und internationale Online-Praktikumsbörsen finden Sie in unserem ISIS Kurs.

Worauf muss ich bei der Praktikumsuche achten?

Grundsätzlich kann jede öffentlichen oder private Einrichtung als aufnehmende Einrichtung (Arbeitgeber) fungieren.

Bitte beachten Sie, dass eine Praktikumsvergütung häufig auch ein Indiz für die Qualität des Praktikums ist: "unbezahlt" ist oft gleichbedeutetend mit "unbetreut". Bemühen Sie sich in jedem Fall um eine finanzielle Unterstützung durch das Unternehmen oder entsprechende geldwerte Leistungen (z.B. Lunch-Vouchers, ÖPNV-Ticket, Unterkunft).

Teilzeit-Praktika sind nicht förderfähig.

Praktika sollten in einem neuen kulturellen und sprachlichen Umfeld stattfinden. Praktika im Heimatland sind nicht förderfähig.

In welchen Ländern werden Praktika gefördert?

Gefördert werden Praktika in Übersee, also im außer-europäischen Ausland.
Ausgeschlossen sind Praktka im Heimatland.

Gibt es feste Antragsfristen?

Aufgrund der geringen Mittelverfügbarkeit haben wir pro Jahr 4 Bewerbungsfristen definiert.
Zu der jeweiligen Frist müssen die Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht sein, sonst wird die Bewerbung nicht berücksichtigt.

Wie hoch ist das Stipendium?

Die monatliche Stipendienrate liegt je nach Zielland zwischen 350 € und 550 €.
Es handelt sich lediglich um ein Teilstipendium, dass keinesfalls die Lebenshaltungskosten vor Ort abdeckt. Reisekosten werden nicht übernommen.

Kann ich gleichzeitig Auslands-BAföG beziehen?

Leistungsbezogene Mobilitätszuschüsse, also auch PROMOS-Stipendien, bleiben bis 300 Euro auf das (Auslands-)BAföG anrechnungsfrei.

Das AuslandsBAföG wird übrigens in der Regel nicht beim Studierendenwerk der Heimathochschule beantragt. Das Amt, das für Praktika in den USA zuständig ist, befindet sich z.B. in Hamburg, das für Korea in Tübingen. Eine komplette Liste gibt es hier.

Wie groß sind meine Chancen auf ein Stipendium?

Die Stipendien werden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben. Diese sind durchgängig geringer als die Nachfrage.

Praktika im Heimatland (return to home country) können nicht gefördert werden.

Ist die Förderung von mehreren Auslandsaufenthalten möglich?

Jede*r Studierende hat ein sechsmonatiges PROMOS Kontingent pro Studienphase (Bachelor/Master/Promotion) zur Verfügung. Dieses kann für Auslandsstudium und Auslandspraktikum in beliebiger Kombination genutzt werden.

Grundsätzlich ist es auch möglich, mehrere Auslandsaufenthalte gefördert zu bekommen.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht.

Ist eine Bewerbung noch nach Praktikumstart möglich?

Sofern die Mindestdauer von einem Monat noch erfüllt ist, ist eine Teilförderung für den Rest des Praktikums möglich.

Eine rückwirkende Förderung ist grundsätzlich nicht möglich.

Wie gut müssen meine Sprachkenntnisse sein?

Unsere grundsätzliche Empfehlung lautet: Sie sollten die Landes- bzw. Arbeitssprache gut bis sehr gut, also mindestens auf dem Niveau GER B2 beherrschen.

Ihre Sprachkenntnisse müssen bei der Bewerbung nachgewiesen werden und gehören zu den Auswahlkriterien.

Werden meine Reisekosten erstattet?

Reisekosten werden nicht extra erstattet.

Antwort nicht gefunden?

Unsere FAQ werden fortlaufend ergänzt und überarbeitet. Sollten Sie die Antwort auf Ihre Frage dennoch nicht finden, schicken Sie uns diese gern per Mail an promos.praktika(at)career.tu-berlin.de.