Bewerben können sich Studierende der Technische Universität Berlin, die für ein Voll-Studium eingeschrieben sind, d.h. einen Abschluss (Bachelor, Master, Promotion) anstreben.
Das Programm richtet sich ausschließlich an Studierende; Absolvent*innen können nicht gefördert werden.
Die Wege zu einem Praktikumsplatz können vielfältig sein. Erfahrungsgemäß finden unsere Stipendiat*innen ihre Praktikumsplätze oft über Kontakte des jeweiligen Lehrstuhls oder Instituts oder durch eigene Internetrecherche.
Weitere Tipps und internationale Online-Praktikumsbörsen finden Sie in unserem ISIS Kurs.
Grundsätzlich kann jede juristische Person (Unternehmen, Verein, NGO etc.) als aufnehmende Einrichtung (Arbeitgeber) fungieren.
Bitte beachten Sie, dass eine Praktikumsvergütung häufig auch ein Indiz für die Qualität des Praktikums ist: "unbezahlt" ist oft gleichbedeutetend mit "unbetreut". Bemühen Sie sich in jedem Fall um eine finanzielle Unterstützung durch das Unternehmen oder entsprechende geldwerte Leistungen (z.B. Lunch-Vouchers, ÖPNV-Ticket, Unterkunft).
Gefördert werden Praktika in Übersee, also im außer-europäischen Ausland.
Aufgrund der geringen Mittelverfügbarkeit haben wir pro Jahr 4 Bewerbungsfristen definiert. Zu der jeweiligen Frist müssen die Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht sein, sonst wird die Bewerbung nicht berücksichtigt.
Die monatliche Stipendienrate liegt je nach Zielland zwischen 350 € und 550 €, es handelt sich also um ein Teilstipendium. Reisekosten werden nicht extra übernommen.
Leistungsbezogene Mobilitätszuschüsse, also auch PROMOS-Stipendien, bleiben bis 300 Euro auf das (Auslands-)BAföG anrechnungsfrei.
Das AuslandsBAföG wird übrigens nicht beim Studentenwerk der Heimathochschule beantragt, sondern bei speziellen Studentenwerken. Das Amt, das für Praktika in den USA zuständig ist, befindet sich z.B. in Hamburg, das für Korea in Tübingen. Eine komplette Liste gibt es hier.
Die Stipendien werden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben. Diese sind durchgängig geringer als die Nachfrage.
Praktika im Heimatland (return to home country) können nicht gefördert werden.
Grundsätzlich können Studierende pro Bildungsabschnitt, der mit einem Abschluss (also Bachelor, Master etc.) endet, bis maximal 6 Monate gefördert werden.
Sofern die Mindestdauer von 6 Wochen erfüllt ist, ist eine Teilförderung für den Rest des Praktikums möglich.
Eine rückwirkende Förderung ist grundsätzlich nicht möglich.
Unsere grundsätzliche Empfehlung lautet: Sie sollten die Landes- bzw. Arbeitssprache gut bis sehr gut, also mindestens auf dem Niveau GER B2 beherrschen.
Ihre Sprachkenntnisse müssen bei der Bewerbung nachgewiesen werden und gehören zu den Auswahlkriterien.
Reisekosten werden nicht extra erstattet.
Unsere FAQ werden fortlaufend ergänzt und überarbeitet. Sollten Sie die Antwort auf Ihre Frage dennoch nicht finden, schicken Sie uns diese gern per Mail an promos.praktika(at)career.tu-berlin.de.