I F - Career Service

Leistungen: Stipendium und mehr

Das Programm ERASMUS+ bietet Studierenden folgende Leistungen:

  • monatlicher Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten
  • ggfs. Sonderleistungen bei entsprechendem Bedarf, z.B. Mitnahme von Kind(ern), besondere Bedarfe wegen Behinderung oder chronischer Krankheit
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Praktikumsunternehmen und Praktikant*in (Learning Agreement for Traineeships)
  • Unterstützung bei der sprachlichen Vorbereitung
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimatuniversität und im Unternehmen
  • garantierte akademische Anerkennung bzw. Dokumentation der im Ausland erbrachten Leistungen

Wir unterstützen Sie zudem mit folgenden Leistungen:

  • Beratung zur Praktikumsvorbereitung und Durchführung
  • Beratung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz
  • Informationen zu rechtlichen und bürokratischen Themen in unserem ISIS-Kurs
  • Unterstützung bei Problemen während des Praktikums
  • Ausstellung eines Mobilitätszertifikats
  • (auf Antrag) Ausstellung des Europass Mobilität

Förderfähigkeit

Folgende Kriterien müssen grundsätzlich erfüllt sein, damit wir Ihre Bewerbung auf das ERASMUS+ Stipendium annehmen können:

  • Sie müssen während der gesamten Dauer des Praktikums immatrikuliert sein. Aus Budget-Gründen können wir Praktika von Absolvent*innen nicht fördern.
  • Ihr Praktikum muss in einem der 34 ERASMUS+Programmländer stattfinden.
  • Die Dauer des Praktikums muss mindestens 2 Monate umfassen.
  • Das Praktikum muss einer Vollzeitbeschäftigung entsprechen.
  • Ihr persönliches ERASMUS+-Kontingent von 360 Tagen pro Studienzyklus ist noch nicht ausgeschöpft.

Ländergruppen und aktuelle Förderraten*

GRUPPELÄNDERRATE/MONAT
#1Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden750 EUR
#2Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern690 EUR
#3Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn640 EUR
*gültig ab Projekt 2022, Förderungen ab Mai 2023

Top-Ups

Inklusion und Chancengerechtigkeit sind zentrale Anliegen des Erasmus+ Programms.
Daher können Studierende mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung (GdB) ab 20 sowie Personen mit chronischen Krankheiten eine Sonderförderung in Höhe von 250 € pro Monat erhalten. Dies gilt auch für Eltern mit Kind(ern), sowie für Erst-Akademiker*innen und Studierende mit Nebenjobs.
Zusätzlich gibt es für die Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln eine Sonderförderung in Höhe von 50 € (einmalige Pauschale).