Bewerben können sich Studierende der Technische Universität Berlin, die für ein Voll-Studium eingeschrieben sind, d.h. einen Abschluss (Bachelor, Master, Promotion) anstreben.
Grundsätzlich gibt es im Programm ERASMUS + auch für Graduierte unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten.
ACHTUNG: Leider können wir diese Option nicht anbieten, da das uns zur Verfügung stehende Budget nicht ausreicht. Bitte bemühen Sie sich um eine Praktikumgsvergütung, die Ihre Lebenshaltungskosten deckt.
Die Wege zu einem Praktikumsplatz können vielfältig sein. Erfahrungsgemäß finden unsere Stipendiat*innen ihre Praktikumsplätze oft über Kontakte des jeweiligen Lehrstuhls oder Instituts oder durch eigene Internetrecherche.
Weitere Tipps und internationale Online-Praktikumsbörsen finden Sie in unserem ISIS Kurs.
Grundsätzlich kann jede juristische Person (Unternehmen, Verein, NGO etc.) als aufnehmende Einrichtung (Arbeitgeber) fungieren. Nicht gefördert werden allerdings Praktika in
Bitte beachten Sie, dass eine Praktikumsvergütung häufig auch ein Indiz für die Qualität des Praktikums ist: "unbezahlt" ist oft gleichbedeutetend mit "unbetreut". Bemühen Sie sich in jedem Fall um eine finanzielle Unterstützung durch das Unternehmen oder entsprechende geldwerte Leistungen (z.B. Lunch-Vouchers, ÖPNV-Ticket, Unterkunft).
Praktika sollten in einem neuen kulturellen und sprachlichen Umfeld stattfinden. Auch werden bei doppelter nicht-deutscher (oder doppelter) Staatsbürgerschaft Stipendienanträge für Praktika im (zweiten) Heimatland mit niedrigster Priorität eingestuft.
Zur aktuellen Übersicht aller im Erasmus+ Programm förderfähigen Länder.
Praktika im außereuropäischen Ausland können mit dem Programm PROMOS gefördert werden.
Da Praktika nicht an bestimmte Fristen im akademischen Jahr gebunden sind, können Sie Ihre Antragsunterlagen jederzeit einreichen. Alle Unterlagen müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums vollständig eingereicht werden.
Einen Überblick über die monatlichen Fördersätze nach Zielländern finden Sie hier.
Die Gesamtsumme wird in zwei Raten ausgezahlt: 70% zu Beginn des Praktikums, 30% nach Beendigung des Praktikums und Abgabe des Abschlussberichtes.
Leistungsbezogene Mobilitätszuschüsse, also auch ERASMUS+ Stipendien, bleiben bis 300 Euro auf das (Auslands-)BAföG anrechnungsfrei.
Das AuslandsBAföG wird übrigens nicht beim Studentenwerk der Heimathochschule beantragt, sondern bei speziellen Studentenwerken. Das Amt, das für die Spanien zuständig ist, befindet sich z.B. in Heidelberg, das für Irland in Hannover. Eine komplette Liste gibt es hier.
Die Stipendien werden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben.
Achtung: Liegen mehr Bewerbungen vor, als Fördermittel zur Verfügung stehen, werden bevorzugt diejenigen Bewerbungen positiv beschieden, bei denen es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Außerdem behalten wir uns vor, auch die Höhe der Praktikumsvergütung als Kriterium zu berücksichtigen.
Praktika im Heimatland (return to home country) können theoretisch gefördert werden; entsprechende Bewerbungen werden allerdings mit der geringsten Priorität eingestuft.
Wichtig sind in jedem Fall fristgerechte und vollständige Einreichung der Unterlagen, ein überzeugendes Motivationsschreiben sowie ein fachlich geeigneter Praktikumsplatz und die von dem bzw. der Praktikantenbeauftragten bestätigte akademische Anerkennung.
Bitte beachten Sie auch, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung im Programm ERASMUS+ besteht.
Jede*r Studierende hat ein zwölfmonatiges ERASMUS+ Kontingent pro Studienphase (Bachelor/Master/Promotion) zur Verfügung. Dieses kann für Auslandsstudium und Auslandspraktikum in beliebiger Kombination genutzt werden. Es muss jedoch immer die Mindestaufenthaltsdauer gewährleistet sein, die für Praktika bei 60 Tagen liegt.
Es ist grundsätzlich möglich, eine Förderung für mehrere Auslandspraktika zu erhalten. Allerdings muss das zweite Praktikum in einem anderen Unternehmen und/oder Land stattfinden. Für die Weiterführung eines bereits laufenden Praktikums bieten wir die Option der Verlängerung an; der entsprechende Antrag ist 4 Wochen vor Ablauf des ursprünglich geplanten Praktikumszeitraums zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass trotz individuellem Kontingent kein Rechtsanspruch auf die Vergabe der Förderung besteht, wenn beispielsweise für das Hochschuljahr keine Mittel mehr zur Verfügung stehen.
Sofern die Mindestdauer von 60 Tagen (nach Abzug der Bearbeitungszeit von 4 Wochen) erfüllt ist, ist eine Teilförderung für den Rest des Praktikums möglich.
Eine rückwirkende Förderung ist grundsätzlich nicht möglich.
Unsere grundsätzliche Empfehlung lautet: Sie sollten die Arbeitssprache gut, also mindestens auf dem Niveau GER B2 beherrschen.
Alle mit dem Programm ERASMUS+ geförderten Studierenden müssen vor dem Aufenthalt einen Online-Sprachtest ablegen. Das Ergebnis des Tests hat keinen Einfluss auf die Förderfähigkeit Ihres Praktikums, jedoch sollte es ungefähr dem Niveau entsprechen, das im Learning Agreement (Arbeitssprache) festgehalten wurde.
Im ERASMUS+ Programm werden Reisekosten nicht extra erstattet. Kopien der Reisebelege sind jedoch mit dem Abschlussbericht des Praktikums einzureichen.
In bestimmten Ländern, z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg und Spanien, sind bei Praktika so genannte Drei-Parteien-Verträge üblich bzw. sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die 3 Vertragspartner sind das Unternehmen, die Universität und der/die Praktikant*in.
Im Normalfall verfügt das Praktikumsunternehmen über einen entsprechenden Vertragsentwurf. Von Seiten der TU kann ein Vertreter des Studiengangs den Vertrag unterzeichnen, z.B. der/die Praktikumsbeauftragte.
Der Career Service ist für Drei-Parteien-Verträge nicht zuständig.
Unsere FAQ werden fortlaufend ergänzt und überarbeitet. Sollten Sie die Antwort auf Ihre Frage dennoch nicht finden, schicken Sie uns diese gern per Mail an erasmus-praktika(at)tu-berlin.de.