Deutschlandstipendium

So funktioniert das Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium fördert Studierende, die sich durch herausragende Leistungen und besonderes Engagement auszeichnen. Dabei trägt es erfolgreich zu einer Vernetzung zwischen Studierenden und Alumni, Hochschulen, Wirtschaft und Gesellschaft bei.

Das Deutschlandstipendium steht für eine neue Stipendienkultur: Die Gesamthöhe des Deutschlandstipendiums beträgt 3.600 Euro für mindestens ein Jahr mit monatlichen Auszahlungen von je 300 Euro. Die Finanzierung wird geteilt - eine Hälfte zahlen private Förderinnen und Förderer (Unternehmen, NGOs, Privatpersonen), die zweite Hälfte steuert der Bund bei. Die Förderung kann maximal über die gesamte Regelstudienzeit verlängert werden. Sie ist einkommensunabhängig und wird nicht auf das BAföG angerechnet. Neben der finanziellen Förderung können Stipendiat*innen am Netzwerk des Deutschlandstipendiums partizipieren und es mitgestalten, z.B. durch eine Mitarbeit in den Arbeitsgruppen der Stipendiat*innen sowie durch den Austausch mit Förderinnen und Förderern.

Fördernde haben die Möglichkeit, die von Ihnen geförderten Stipendien mit einer fachlichen Zweckbindung für ausgewählte Studiengänge, Studienrichtungen oder Fakultäten zu versehen. Ein Teil der Stipendien wird jedoch ohne Zweckbindung vergeben.

Die Organisation des Bewerbungs- und Auswahlprozesses obliegt der Universität. Den rechtlichen Rahmen für das Deutschlandstipendium bilden das Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) und die Stipendienprogramm-Verordnung (StipV) des Bundes sowie die Richtlinie der TU Berlin zur Vergabe von Deutschlandstipendien (siehe Servicebox).

An der TU Berlin beginnt die Förderperiode jeweils zum Wintersemester und umfasst das Winter- und das darauffolgende Sommersemester. Die Studierenden können sich im Sommersemester zuvor bewerben. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und zum Bewerbungsprozess finden Sie auf der Seite Bewerbung.

Eine Liste der Fördernden und weiterführende Informationen zu den Förderoptionen des Deutschlandstipendiums an der TU Berlin finden Sie auf der Seite Fördernde.

Auswahl der Stipendiat*innen

Die Auswahl der künftigen Stipendiat*innen obliegt der Auswahlkommission Deutschlandstipendium der TU Berlin. In der Kommission sind zwei Mitglieder pro Fakultät vertreten: jeweils ein*e Professor*in sowie ein*e akademische*r Mitarbeiter*in (vgl. § 7 der Richtlinie der TU Berlin zur Vergabe von Deutschlandstipendien).

Auf Grundlage aller vorliegenden und vollständigen Informationen der Bewerbungen wählt die Auswahlkommission  gemäß den Kriterien des Stipendienprogramm-Gesetzes und der Stipendienprogramm-Verordnung (StipG, StipV) sowie der Richtlinie der TU Berlin zur Vergabe von Deutschlandstipendien nach den folgenden Auswahlkriterien aus:

  • hervorragende Leistungen in Studium und Schule
  • besonderes Engagement und besondere Erfolge
  • besondere familiäre/biografische Umstände und Herausforderungen

Die Ergebnisse des Auswahlprozesses werden in der Regel zu Beginn des Wintersemesters bekanntgegeben. Einen aktuellen Zeitplan finden Sie auf der Seite Bewerbung