Zentraleinrichtung Campusmanagement
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Rechtsgrundlagen

Die Aufgaben der ZECM leiten sich ab aus der Grundordnung der TU Berlin ab. Richtlinie zu Datenschutz, IT-Sicherheit u.ä. bilden einen Rahmen für die Arbeit der Zentraleinrichtung.
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Rahmenverträge & Software-Lizenzbedingungen

Die TU hat eine Reihe von Campusverträgen und Forschung und Lehre Lizenzverträgen abgeschlossen, in deren Rahmen Einrichtungen der TU, zum Teil auch Beschäftigte und Studierende der TU kostengünstig Softwarelizenzen über das ZECM-Softwareportal bestellen können.

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Ausführungsvorschriften der ZECM

Hier sind die Rechte der Nutzer*innen der IT-Dienste der ZECM beschrieben. Diese Vorschriften wurden vom Direktor der Zentraleinrichtung Campusmanagement erlassen und durch den CIO der TU Berlin am 04.04.2019 bestätigt.