Zentraleinrichtung Campusmanagement

Domains

Kurzbeschreibung

Jede Einrichtung der TU Berlin mit organisatorischem Charakter kann einen eigenen Subdomain-Namen erhalten. Dieser Name wird namensgleich mit dem OrgNamen eingerichtet. Zusätzlich zu dieser Subdomain können Sie bei Bedarf weitere Subdomains beantragen.

gehört zu Dienst

Netzwerk an der TU

Status

aktiviert

Allgemeines

Jeder Rechnername an der TU Berlin endet mit der "(Haupt-)Domain" TU-Berlin.DE. Die darunter liegende hierarchische Ebene beschreibt eine "Subdomain", also beispielsweise campusmanagement.TU-Berlin.DE. Subdomains sind die technische Umsetzung von OrgNamen, Internet- oder Projekt-Namen. Sie können nur vom berechtigten Rolleninhaber beantragt werden. Jede Einrichtung mit organisatorischem Charakter kann einen eigenen Subdomain-Namen erhalten.

Zusätzlich zu dieser Subdomain können bei Bedarf weitere Subdomains beantragt werden:

  • Langname (wenn der Orgname eine Abürzung ist: ausgeschriebene Form des Orgnamens, z. B. Orgname info, möglicher Langname: informatik)
  • Übersetzung (nur bei Fachgebieten mit stark international ausgerichteter Tätigkeit die englische Übersetzung, z. B. Orgname info, mögliche Übersetzung computer-science)
  • Internet-/Projektnamen (Namen für konkret durchgeführte Projekte, verschwinden 6 Monate nach Beendigung des Projekts)

Für die Vergabe der Subdomains gelten einige Regeln, die Sie unter "Zu beachten" finden.

Zugang

Subdomains beantragen Sie im TU-Portal über die Anwendung "Strukturverwaltung" > "OrgNamen und Internet-Namen verwalten"

Zu beachten

Für die Einrichtung von Subdomains gelten die folgenden Regeln:

  1. Zwei bis 20 Zeichen, keine Personennamen
  2. Zeichenvorrat: a-z, 0-9, Bindestrich; erstes Zeichen ein Buchstabe
  3. Der/die Kostenstellenverantwortliche bzw. FIO versichert, dass der gewünschte Name frei von Rechten Dritter ist. Dabei sind bei universitärer Nutzung nur Namensrechte und keine Markenrechte relevant.
    Namensrechte können z. B. folgendermassen recherchiert werden:
    1. Beauftragung eines Rechtsanwalts mit einer Recherche (Rechtsgutachten)
    2. Suche nach dem gewünschten Namen bei einer großen Suchmaschine und Überprüfung der ersten ca. 30 Treffer
  4. Webauftritte müssen der Regelung für die Vergabe von Webdomains genügen.

Voraussetzungen

  • zur Beantragung von OrgNamn oder Internet-Namen über die Strukturverwaltung benötigen Sie für Ihre Einrichtung die Rolle Strukturverwalter

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