Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Technische Universität Berlin bemüht sich, ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot unter www.tu.berlin.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Der Webauftritt unter www.tu.berlin wurde im Jahr 2020 neu erstellt. Dabei fanden die Richtlinien der BITV 2.0 Eingang in die Gestaltung und Programmierung.

Als Universität verfügen wir über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt, daher sind Fehler nicht gänzlich vermeidbar.

Ein entsprechender BITV-Test ist in Vorbereitung. Sobald die Testergebnisse vorliegen, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht. 

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 29. April 2020 erstellt bzw. überarbeitet.

Wen können Sie bei Anmerkungen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Sollten Sie Fragen haben oder Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.tu.berlin auffallen, können Sie sich an unsere Onlineredaktion wenden:

Technische Universität Berlin
Stabsstelle Kommunikation, Events und Alumni
Onlineredaktion
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
E-Mail: onlineredaktion(at)tu-berlin.de

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit