Die als gefährlich eingestuften Abfälle, sogenannte Sonderabfälle, können aufgrund ihrer Art, Menge oder Beschaffenheit gesundheits- und/oder umweltgefährdend sein oder in sonstiger Weise schädigend auf Mensch und Umwelt wirken. Meist handelt es sich bei gefährlichen Abfällen um Gefahrstoffe.
Die gesetzlichen Grundlagen der Entsorgung gefährlichen Abfälle bilden das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Gefahrgutverordnung Straße (GGVSEB/ADR).
Die Sonderabfallentsorgung ist an der TU Berlin zentral finanziert und mit Hilfe eines vordruckbasierten Ablaufs auch zentral organisiert. Senden Sie Anfragen sowie Entsorgungsaufträge bitte an die hierfür eingerichtete Mailadresse abfall(at)sdu.tu-berlin.de.
Neue Vordrucke für Entsorgungsaufträge für Sonderabfall:
Bitte die neuen Entsorgungsaufträge verwenden und bei der Abfall-Kennzeichnung auf geänderte AVV-Nummern im Abfall A – Z achten. Diese Anpassungen wurden durch eine neue Rahmenvereinbarung zum 1.5.2023 notwendig.
Die gefährlichen Abfälle müssen sortenrein gesammelt, deklariert und in ihrer Qualität den jeweiligen Annahmebedingungen entsprechen. Für die Kennzeichnung der Abfallsammelbehälter direkt am Arbeitsplatz, z.B. im Labor oder in der Werkstatt, ist einheitlich das Formblatt „Sonderabfall Arbeitsplatz“ (Vorlage DIN A6) zu verwenden und vollständig auszufüllen. Entsprechende selbstklebende Einsteckfolien für DIN A6 erhalten Sie über den CAFM-Servicebriefkasten, ebenso Gefahrenpiktogramm-Aufkleber nach CLP-VO (Kantenlängen 20, 33, 38 oder 45 mm).
Die Entsorgung wird mit Senden des Formblattes - bestenfalls per Mail - „Entsorgungsauftrag Sonderabfall“ an abfall@sdu.tu-berlin.de ausgelöst. Wählen Sie auch hier die für Ihren Campus zugehörige Vorlage mit der entsprechenden Abfallerzeugernummer aus. Die TU Berlin verfügt aktuell über vier Erzeugernummern. Die anzumeldenden Behälter müssen für Gefahrgüter nach ADR zugelassen sein, Abweichungen sollten im Vorfeld bei SDU gemeldet werden.
Bei jeder Abholung von gefährlichen Abfällen durch ein Entsorgungsunternehmen achten die Sammelstellenbetreuenden bzw. der/die Entsorger*-in auf die richtige Deklaration sowie die korrekte Kennzeichnung der Sonderabfallbehälter nach Abfall- und Gefahrgutrecht auf dem Formblatt „Sonderabfalletikett Transport“ und den entsprechenden Gefahrzetteln.
Gibt es keine Beanstandungen, so kann der Abfall übergeben werden und die- oder derjenige unterzeichnet den vom Entsorgungsunternehmen bereitgestellten Übernahmeschein. Die korrekte Bezeichnung des Gefahrgutes auf dem Übernahmeschein sowie die vollständige Bezettelung (Gefahrzettel, Kennzeichen umweltgefährdend) finden Sie für die jeweiligen Abfälle im Abfall A-Z.
Dieser Übernahmeschein muss für die Registerführung umgehend im Original per Hauspost an SDU gesendet werden.
In Einzelfällen können Abfälle nicht an einer internen Sammelstelle abgegeben werden. Grund hierfür kann die Nichteinhaltung der Annahmebedingungen sein. Abfälle, deren Abgabe an einer internen Sammelstelle nicht möglich ist, müssen gesondert durch das Formular "Anzeige eines zu beseitigenden Sonderabfalls" bei SDU angekündigt werden. Mit Hilfe der dort anzugebenen Informationen kann eine abfall- und gefahrgutrechtliche Einstufung vorgenommen werden.
Auch Entsorgungen von Altlasten, so genannte Laborchemikalienentsorgungen müssen gesondert bei SDU angemeldet werden. Hierzu ist eine Auflistung der Chemikalien auf dem Formular "Laborchemikalienentsorgung" nötig.
Radioaktive Abfälle sind gesondert bei SDU schriftlich anzumelden.