Alle Abfall- und Gefahrguteinstufungen sind TU-spezifische Empfehlungen für Standardabfälle. Sollten Sie Rückfragen haben oder Ihr Abfall von den genannten Angaben abweichen, kontaktieren Sie bitte SDU (siehe Ansprechpartner*innen).
AVV-Bezeichnung: | Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält |
Abfallschlüsselnr.: | 170603* |
Dazu gehören: | Mineralfaserdämmstoffe, die bis 1995 hergestellt wurden („alte Mineralwolle“) Beim Umgang mit bis 1995 hergestellten Mineralfaserdämmstoffe können Faserstäube freigesetzt werden, die nach TRGS 905 als krebserzeugend Kategorie 2 (K2); AVV 170603 gelten. |
Nicht dazu gehören: | Mineralfaserdämmstoffe, die nach 1995 hergestellt wurden („neue Mineralwolle“). Sie sind z.B. an sind z.B. an dem "RAL-Gütezeichen" (s.u.) erkennbar und gesundheitlich nicht bedenklich. Zur Entsorgung wenden Sie sich bitte an das Referat IV C Hausverwaltung. |
Entsorgung: | KMF-Altbestände: in Plastiksäcken staubdicht verpackt. Mit dem Formular „Abhol- und Entsorgungsauftrag“ direkt bei SDU anmelden. Geeignete BigBags werden dann über SDU vom Entsorger bereitgestellt. |
Hinweise: | Beachten Sie beim Umgang mit KMF die Grundsätze zur Arbeitshygiene zum Schutz vor mechanischer Reizung von Augen, Haut und Schleimhäuten durch Faserstäube (TRGS521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, Abschnitt 4 u. 5) sowie das AUM Nr. 3.2 "Asbest und künstliche Mineralfasern". |
Hinweis: | Kein Gefahrgut nach ADR |
Gesundheitlich unbedenkliche Mineralfaserdämmstoffe sind z.B. an dem "RAL-Gütezeichen" erkennbar.
Dieses kennzeichnet Mineralfaserdämmstoffe aus wenig biobeständigen Fasern. Diese Fasern werden schnell vom Körper aufgelöst und abgebaut und Körperschäden dadurch vermieden.