Alle Abfall- und Gefahrguteinstufungen sind TU-spezifische Empfehlungen für Standardabfälle. Sollten Sie Rückfragen haben oder Ihr Abfall von den genannten Angaben abweichen, kontaktieren Sie bitte SDU (siehe Ansprechpartner*innen).
AVV-Bezeichnung: | andere Säuren |
Abfallschlüsselnr.: | 160507* |
Entsorgung: | Mengen ≤ 1 Liter: mit 1 Liter Wasser verdünnen und dann zur Sammelstelle für Schwermetallhaltige, wässrige Lösungen bringen. Erst Wasser, dann Säure, sonst geschieht das Ungeheure! Mengen > 1 Liter: In stoffbeständigen Behältern ≥ 30 Liter, bauartgeprüft sammeln und mit dem Formular „Abhol- und Entsorgungsauftrag“ bei SDU anmelden |
Hinweis: | Nach §16 GefahrstoffV besteht eine Ersatzstoffpflicht. Außerdem verbietet sie den Einsatz zu Reinigungszwecken. Verwenden Sie z.B. „Extran“ und Ersatzstoffe anderer Firmen oder das Ultraschallbad. |
Gefahrgutzuordnung: | UN2240 Chromschwefelsäure |
ADR-Klasse: | 8 |
Verpackungsgruppe: | I |
Gefahrzettel: | 8 |
Kennzeichen: | Umweltgefährdender Stoff, wenn ≥ 5kg bzw. 5L |
Angabe auf Ü-Schein: | UN2240 ABFALL CHROMSCHWEFELSÄURE, 8, VG I, (E), UMWELTGEFÄHRDEND |
Gefahrzettel müssen selbst beschafft werden. Sie können über den CAFM-Servicebriefkasten bestellt werden.