Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Chromschwefelsäure

Alle Abfall- und Gefahrguteinstufungen sind TU-spezifische Empfehlungen für Standardabfälle. Sollten Sie Rückfragen haben oder Ihr Abfall von den genannten Angaben abweichen, kontaktieren Sie bitte SDU (siehe Ansprechpartner*innen).

Entsorgung

AVV-Bezeichnung:andere Säuren
Abfallschlüsselnr.:160507*
Entsorgung:Mengen ≤ 1 Liter:
mit 1 Liter Wasser verdünnen und dann zur Sammelstelle für Schwermetallhaltige, wässrige Lösungen bringen.
Erst Wasser, dann Säure, sonst geschieht das Ungeheure!

Mengen > 1 Liter:
In stoffbeständigen Behältern ≥ 30 Liter, bauartgeprüft sammeln und mit dem Formular „Abhol- und Entsorgungsauftrag“ bei SDU anmelden
Hinweis:Nach §16 GefahrstoffV besteht eine Ersatzstoffpflicht.
Außerdem verbietet sie den Einsatz zu Reinigungszwecken. Verwenden Sie z.B. „Extran“ und Ersatzstoffe anderer Firmen oder das Ultraschallbad.

Gefahrgutzuordnung

Gefahrgutzuordnung:UN2240 Chromschwefelsäure
ADR-Klasse:8
Verpackungsgruppe:I
Gefahrzettel:8
Kennzeichen:Umweltgefährdender Stoff, wenn ≥ 5kg bzw. 5L
Angabe auf Ü-Schein:UN2240 ABFALL CHROMSCHWEFELSÄURE, 8, VG I, (E), UMWELTGEFÄHRDEND

Gefahrzettel und Kennzeichen

Gefahrzettel müssen selbst beschafft werden. Sie können über den CAFM-Servicebriefkasten bestellt werden.

Ansprechpartner*innen

Sekretariat SDU