Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Asbesthaltige Geräte

Alle Abfall- und Gefahrguteinstufungen sind TU-spezifische Empfehlungen für Standardabfälle. Sollten Sie Rückfragen haben oder Ihr Abfall von den genannten Angaben abweichen, kontaktieren Sie bitte SDU (siehe Ansprechpartner*innen).

Entsorgung

AVV-Bezeichnung:gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
Abfallschlüsselnr.:160212*
Dazu gehören:alte Glühöfen, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren, Sicherungskästen, sehr alte Tresore
Entsorgung:Bitte SDU kontaktieren.
Hinweise:Alles zum Umgang mit Asbest und auch Verwendungsverbote finden Sie im siehe AUM 3.2 im Downloadbereich.

Gefahrgutzuordnung

Gefahrgutzuordnung:Kein Gefahrgut, wenn keine Fasern während des Transportes freiwerden können (ADR, Sondervorschrift 168):
Asbest, der so in ein natürliches oder künstliches Bindemittel (wie Zement, Kunststoff, Asphalt, Harze oder Mineralien) eingebettet oder daran befestigt ist, dass es während der Beförderung nicht zum Freiwerden gefährlicher Mengen lungengängiger Asbestfasern kommen kann, unterliegt nicht den Vorschriften des ADR.
Fertigprodukte, die Asbest enthalten und dieser Vorschrift nicht entsprechen, unterliegen den Vorschriften des ADR nicht, wenn sie so verpackt sind, dass es während der Beförderung nicht zum Freiwerden gefährlicher Mengen lungengängiger Asbestfasern kommen kann.

Gemäß TRGS 519 Anlage 2 müssen Asbesterzeugnisse, also auch asbesthaltige Abfälle bzw. ihre Verpackung, gekennzeichnet sein.

Entsprechende Aufkleber für asbesthaltige Abfälle erhalten Sie über den CAFM-Servicebriefkasten.

Ansprechpartner*innen

Sekretariat SDU