Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Unfallanzeigen

Wann ist eine Unfallanzeige notwendig?

Unfallanzeigen dienen dazu, dem Unfallversicherungsträger mitzuteilen, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist.

3-Tage-Regel: Eine Unfallanzeige ist immer auszufüllen, wenn infolge der Unfallverletzung 3 Tage Krankheit folgen oder Kosten entstanden sind oder die Entstehung nicht ausgeschlossen werden kann. Alle sonstigen Hilfeleistungen (bei sog. Bagatellunfällen) sind über den Meldeblock zu dokumentieren (Unfallmeldung bei Bagatellunfällen).

Unfallanzeige für Beschäftigte

Arbeits- und Wegeunfälle sind unverzüglich über eine Unfallanzeige mit dem dafür vorgesehenen Vordruck für Beschäftigte zu melden. Die Unfallanzeige muss von dem*der entsprechenden Vorgesetzten unterschrieben sein. Diese Führungskraft muss sie von ihrem*ihrer unterstützenden Sicherheitsbeauftragten (SB-DUB) möglichst gegenzeichnen lassen.

Die Unfallanzeige ist umgehend an das zuständige Personalteam des*der verunfallten Beschäftigten zu senden (Abt. II). Diese leitet die Anzeige weiter an die Unfallkasse Berlin und SDU. Der Personalrat und der Betriebsärztliche Dienst erhalten eine Kopie der Unfallmeldung von SDU.

Den entsprechenden Vordruck finden Sie unten in den Praxishilfen.

Unfallanzeigen für Beamt*innen

Beamt*innen der TU Berlin sind über ihre Dienststelle nach dem Beamtenversorgungsgesetz Berlin bzw. dem Landesbeamtengesetz Berlin gegen Dienstunfälle (Wege- und Arbeitsunfälle) versichert.
Unfälle sind ebenfalls unverzüglich über eine Unfallanzeige dem zuständigen Personalteam zu melden. Diese leitet die Anzeige weiter an SDU. Der Personalrat und der Betriebsärztliche Dienst erhalten eine Kopie der Unfallmeldung von SDU.

Der*die Beamt*in kann auch selbst die Unfallanzeige erstellen.

Den entsprechenden Vordruck finden Sie unten in den Praxishilfen.

Unfallanzeigen für Studierende

Unfälle von Studierenden sind unverzüglich der Abteilung IA Studierendensekretariat mit dem dafür vorgesehenen Vordruck melden. Ereignete sich der Unfall während einer Lehrveranstaltung muss die Unfallanzeige von der entsprechenden Veranstaltungsleitung unterschrieben sein (Professor*innen oder andere Dozent*innen, keine Tutor*innen).

Das Studierendensekretariat bestätigt amtlich die Immatrikulation. Die Unfallanzeige wird von der TU Berlin an die Unfallkasse Berlin weitergeleitet. Unfallanzeigen, bei denen wesentliche Angaben fehlen (Immatrikulation, zuständiger Bereich usw.) werden von der Unfallkasse Berlin wieder an die TU Berlin zur Überprüfung der Angaben zurückgesandt. Die Bearbeitung und damit die Bezahlung der Versicherungsleistungen würden sich verzögern.

Das Studierendensekretariat schickt die Unfallanzeige weiter an SDU. Der Betriebsärztlichen Dienst (BÄD) erhält eine Kopie der Anzeige.
Den entsprechenden Vordruck finden Sie unten in den Praxishilfen.

Meldung von Bagatellunfällen (Meldeblock)

Hilfeleistungen bei sogenannten Bagatellunfällen sind im Meldeblock zu erfassen (zu dokumentieren). Als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ist die Dokumentation von Bagatellunfällen und der Ersten-Hilfe-Leistungen für alle Beschäftigten und Studierenden in jedem Fall unerlässlich. Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung oder Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten sind.

Die sogenannten Bagatellunfälle sind z.B. Schnittverletzungen, für die nur ein Pflaster benötigt wird. Weitere Bagatellunfälle können sein: Knie stoßen, Kopf stoßen, usw.

Ziehen die Verletzungen, z.B. einen Besuch bei einem*er Durchgangsarzt*in, den Einsatz eines Rettungswagens nach sich oder treten Spätfolgen auf, ist eine Unfallanzeige zu erstellen.

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