Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Verantwortung & Mitwirkung - Studierende

Durch ihr Verhalten tragen alle Mitglieder an der TU Berlin zu einem funktionierenden Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz bei.

Studierende haben grundsätzlich als Versicherte nach ihren Möglichkeiten alle Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu unterstützen und die entsprechenden Anweisungen der Universitätsleitung und der Lehrkräfte (Professor*innen, Dozent*innen, usw.) zu befolgen (§15 (1) DGUV Vorschrift 1).

Diese Anweisungen erhalten Sie über:

  • Rundschreiben und Aktuelle Mitteilung der Universitätsleitung
  • Unterweisung und Betriebsanweisung sowie Einweisung in die Benutzung von Arbeitsmitteln und -verfahren an ihrer Arbeitsstätte z.B. in Lehrformaten in denen Studierende praktisch tätig werden
  • Weitere Anweisungen durch Lehrkräfte u.ä.

Studierenden dürfen sich während ihrer Tätigkeiten an der Universität nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können (§15 (2) DGUV Vorschrift 1).

Weitere Infos

Kontakt

Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

sdu@tu-berlin.de

+49 30 314-28888

Sekretariat SDU
Gebäude CAR
Raum 121 A
Adresse Carnotstraße 1 A, Aufgang C
10587 Berlin

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