Durch ihr Verhalten tragen alle Mitglieder an der TU Berlin zu einem funktionierenden Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz bei.
Studierende haben grundsätzlich als Versicherte nach ihren Möglichkeiten alle Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu unterstützen und die entsprechenden Anweisungen der Universitätsleitung und der Lehrkräfte (Professor*innen, Dozent*innen, usw.) zu befolgen (§15 (1) DGUV Vorschrift 1).
Diese Anweisungen erhalten Sie über:
Studierenden dürfen sich während ihrer Tätigkeiten an der Universität nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können (§15 (2) DGUV Vorschrift 1).