Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Verantwortung & Mitwirkung - Führungskräfte

Arbeitgeberverantwortung im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Eine Schlüsselrolle im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz nehmen Führungskräfte ein. In ihrem jeweiligen Aufgaben- und Kompetenzbereich haben sie erheblichen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten und Studierenden. Mit Handlungs-, Weisungs- und Entscheidungsbefugnissen, legen sie den Arbeitsumfang, die Arbeitsweise sowie den Einsatz und den Betrieb von Arbeitsmitteln fest und bestimmen damit unmittelbar die konkreten Arbeits- und Studienbedingungen in ihrem Verantwortungsbereich. Führungskräfte haben damit Einfluss auf Betriebsabläufe, die von der Universitätsleitung nicht unmittelbar gesteuert werden können, wie z.B. die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Festlegung und Kontrolle von Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz.

Professor*innen und andere Führungskräfte besitzen im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz die Verantwortung in Ihrem Bereich. Mit der Pflichtenübertragung des Präsidenten bzw. der Präsidentin ist diese konkretisiert worden.

Folgende grundlegende Elemente des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes haben Führungskräften in ihrem Aufgaben- und Kompetenzbereich verantwortlich umzusetzen:

  • Gefährdungsbeurteilung und Veranlassung der Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen sowie Überprüfung der Wirksamkeit von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Unterweisung der Beschäftigten und ggf. Studierenden
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für spezifische Erfordernisse
  • zur Verfügung stellen von geeigneten, sicheren Arbeitsmitteln
  • Veranlassung bzw. Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorgen
  • Erste Hilfe und Festlegen von Notfallmaßnahmen
  • Delegation von Aufgaben im eigenen Verantwortungsbereich
  • Benennung von Beschäftigte mit betrieblichen Funktionen wie z.B. Ersthelfer*innen und Brandschutzhelfer*innen
  • Vorschlag zur Bestellung von dezentralen, gesetzlich geforderten Beauftragten wie z.B. Sicherheitsbeauftragte und Dezentrale Umweltbeauftrage (SB-DUB) oder ggf. Laserschutzbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte, Beauftragte für biologische Sicherheit Projektleiter*in Gentechnik

Um den damit verbundenen Verpflichtungen leichter nachzukommen, können sie auf Beratung, Unterstützung und umfangreiche Materialien der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Umweltbeauftragten vonSDU zugreifen, z. B. bei Gefährdungsermittlungen, Unterweisungen, Weiterbildungen.

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