Dezentrale Beauftragte sind, aufgrund von gesetzlichen Pflichten bestellte Personen und unterstützen ihre Führungskraft bei der Wahrnehmung der Verantwortung. Dieses sind neben den Sicherheitsbeauftragte und Dezentrale Umweltbeauftragte (SB-DUB) unter anderem:
Die Bestellung dieser Beauftragten ist Voraussetzung dafür, dass bestimmte Tätigkeiten durchgeführt werden dürfen. Die Bestellung erfolgt auf Vorschlag der jeweiligen Führungskraft über SDU.
Melden Sie bitte entsprechende Bedarfe bzw. vorgesehene Änderungen an SDU. Die gesetzlich geforderten Fachkunde- und Auffrischungskurse können zentral über SDU finanziert werden.
Die aktuellen dezentralen Beauftragten finden Sie in der Zielgruppendatenbank.
Es gibt weitere Aufgaben für Beschäftige im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz (AUG), die vom Gesetzgeber gefordert werden oder von der TU Berlin im Rahmen des Arbeits- und Umweltschutzmanagementsystems (AUMS) eingeführt wurden. Die jeweiligen Beschäftigten sind von den verantwortlichen Führungskräften für diese Aufgaben zu benennen.
Die benannten Sammelstellenbetreuer*innen sind SDU mitzuteilen. Benannte Sammelstellenbetreuer*innen finden Sie in der Zielgruppendatenbank.