An der Technischen Universität Berlin hat der Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. Rechtsvorschriften adressieren in der Regel den „Arbeitgeber“ oder „Unternehmer“ oder „Betreiber“. Unabhängig von jeder Regelung von Pflichten und Verantwortung des Arbeitgebers, trägt jedes Mitglied der TU Berlin Verantwortung für das, was es selber maßgeblich beeinflusst oder beeinflussen kann.
Und die jeweiligen Vorgesetzten handeln im Auftrag des Arbeitgebers und tragen für ihren Entscheidungsbereich die Verantwortung für die ihnen unterstellten Beschäftigten.
Trotzdem bedarf es in größeren Betrieben wie die Universität einer organisatorischen Regelung. Gliedert sich ein Betrieb in mehrere Einheiten mit eigenen Entscheidungskompetenzen über Arbeitsplanung und Einsatz von Personal und Sachmitteln, müssen Verantwortung und Pflichten für die jeweiligen Leitungsfunktionen geregelt werden. Leitungsfunktionen sind im Wesentlichen bestimmt durch deren Verfügungsbefugnisse über bestimmte Ressourcen und den Weisungsrechten gegenüber zugeordnetem Personal. Die daran gebundene Verantwortung für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz bezieht sich auf den jeweiligen Bereich, in dem die Befugnisse und Weisungsrechte ausgeübt werden.
Das Arbeits- und Umweltschutzmanagementsystem (AUMS) der TU Berlin besteht aus einer Vielzahl von Verantwortlichen, Akteur*innen, Maßnahmen und Dienstleistungen. Leitung und Führungskräfte der TUB haben für die Durchführung von Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmaßnahmen in ihrem Entscheidungsbereich die rechtliche Verantwortung. Beschäftigte und Studierende der TU Berlin sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung der jeweiligen Vorgesetzten bzw. der Aufsichtspersonen zur Sicherheit, Gesundheit und zum Umweltschutz beizutragen.
Eckpunkte des Präsidiumsbeschlusses zum AUMS:
Mit den Zielvorgaben der Weiterentwicklung und Stärkung des Arbeitsschutzes, Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes haben der Projektpartner HIS GmbH und die Unfallkasse Berlin das Arbeits- und Umweltschutzmanagementsystem der TU Berlin (AUMS) 2012 evaluiert.
Das HIS-Institut für Hochschulentwicklung e.V. (HIS-HE) bestätigt: "Das AUMS ist im Betriebsalltag wirksam."
Die Unfallkasse Berlin (IKB) bestätigt: "Die TU Berlin hat bereits ein gutes Arbeitsschutz-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutz Management und ist damit ein Vorbild für andere."
Die Evaluation erfolgte sowohl über die prozessuale Prüfung der „Ausgestaltung der Aktivitäten“ sowie über den „Service der Stabsstellen“ zu Beratung, Unterstützung und Überwachung.
Über beide Blickwinkel wurden einerseits die Aspekte zur Gewährleistung einer möglichst optimalen Ausgestaltung der Aktivitäten für den Schutz der Arbeit und Gesundheit (Sicherheitstechnik, Organisation, Arbeitsmedizin, Gesundheitsförderung) und der mediale Bereich „Umwelt“ betrachtet. Anderseits wurde der dazu angebotene Service der Stabsstellen im Kontext der operativen Aufgaben den Abteilungen der Zentralen Universitätsverwaltung untersucht und auf veränderte Rahmenbedingungen geprüft.
Dem Check des primären, betrieblichen Ziels „Das AUMS stärker anwenden“ näherten sich die Prüfer unter Federführung von SDU über zahlreiche Interviews mit Akteuren aus unterschiedlichsten Bereichen der TU Berlin. Hierüber sind mannigfache Hinweise und wesentliche Erkenntnisse zusammengekommen, die zu konkreten Verbesserungsvorschlägen führten.
Beweggrund | Inhalte |
Anstoß und Förderung einer Diskussion in allen Statusgruppen (Information) | Ständige Verbesserung des Systems |
Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung durch direkte Ansprache | Motivation der dezentral handelnden Akteure |
Abholen am „Ort des Geschehens“ | Transparenz der Leistungen |
Kooperation und Schnittstellen zwischen SDU, BÄD und Abt. IV |
Von der Unfallkasse bestätigt: "Die TU Berlin hat bereits ein gutes Arbeitsschutz-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutz Management und ist damit ein Vorbild für andere."
Übergeordnete, strukturelle Rahmenbedingungen wurden sehr häufig als Probleme resümiert:
Dezentrale, organisatorische Aspekte des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes durch die Führungskräfte wurden über die Interviews aufgezeigt:
Im Prozess der kontinuierlichen Verbesserung zum AUMS werden ausgewählte Vorschläge von der Abt. IV, dem BÄD und SDU aufgegriffen: Damit wird die Stärkung und Verankerung des AUMS fortgeführt.