Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des Betrieblichen Umweltschutzes

Arbeits- & Umweltmanagementsystem (AUMS)

An der Technischen Universität Berlin hat der Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. Rechtsvorschriften adressieren in der Regel den „Arbeitgeber“ oder „Unternehmer“ oder „Betreiber“. Unabhängig von jeder Regelung von Pflichten und Verantwortung des Arbeitgebers, trägt jedes Mitglied der TU Berlin Verantwortung für das, was es selber maßgeblich beeinflusst oder beeinflussen kann. 

Und die jeweiligen Vorgesetzten handeln im Auftrag des Arbeitgebers und tragen für ihren Entscheidungsbereich die Verantwortung für die ihnen unterstellten Beschäftigten.

Trotzdem bedarf es in größeren Betrieben wie die Universität einer organisatorischen Regelung. Gliedert sich ein Betrieb in mehrere Einheiten mit eigenen Entscheidungskompetenzen über Arbeitsplanung und Einsatz von Personal und Sachmitteln, müssen Verantwortung und Pflichten für die jeweiligen Leitungsfunktionen geregelt werden. Leitungsfunktionen sind im Wesentlichen bestimmt durch deren Verfügungsbefugnisse über bestimmte Ressourcen und den Weisungsrechten gegenüber zugeordnetem Personal. Die daran gebundene Verantwortung für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz bezieht sich auf den jeweiligen Bereich, in dem die Befugnisse und Weisungsrechte ausgeübt werden.

Das Arbeits- und Umweltschutzmanagementsystem (AUMS) der TU Berlin besteht aus einer Vielzahl von Verantwortlichen, Akteur*innen, Maßnahmen und Dienstleistungen. Leitung und Führungskräfte der TUB haben für die Durchführung von Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmaßnahmen in ihrem Entscheidungsbereich die rechtliche Verantwortung. Beschäftigte und Studierende der TU Berlin sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung der jeweiligen Vorgesetzten bzw. der Aufsichtspersonen zur Sicherheit, Gesundheit und zum Umweltschutz beizutragen.

Eckpunkte des Präsidiumsbeschlusses zum AUMS:

  • Die Hochschulleitung hat die Gesamtverantwortung für Vollzug und Kontrolle der rechtlichen und behördlichen Anforderungen in der TU Berlin inne.
  • Die Hochschullehrenden tragen die Fachverantwortung in ihren Einzelleitungsbereichen.
  • Fakultätsbeauftragte regeln im Auftrag ihrer Dekanin oder ihres Dekans den Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz in der eigenen Fakultät.
  • Der Arbeits- und Umweltschutzausschuss (AUSA) bündelt die Verantwortungsebenen (Leitung, Fakultäten) durch Koordination und Steuerung übergreifender Aktivitäten.
  • Die Stabsstellen SDU und BÄD haben den Auftrag, Hochschulleitung und Fachverantwortliche durch Beratung und stichpunktartiges Controlling zu unterstützen und setzten sich für die Verbesserung des Stands des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes durch Information und Beratung aller TU Mitglieder ein.
  • Sicherheits- und Dezentrale Umweltbeauftragte beraten Verantwortliche und Beschäftigte vor Ort.
  • Beschäftigte und Studierende sind aufgefordert, zum Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz beizutragen. Sie besitzen eine Mitwirkungspflicht im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Evaluation des AUMS

Mit den Zielvorgaben der Weiterentwicklung und Stärkung des Arbeitsschutzes, Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes haben der Projektpartner HIS GmbH und die Unfallkasse Berlin das Arbeits- und Umweltschutzmanagementsystem der TU Berlin (AUMS) 2012 evaluiert.

Das HIS-Institut für Hochschulentwicklung e.V. (HIS-HE) bestätigt: "Das AUMS ist im Betriebsalltag wirksam."

Die Unfallkasse Berlin (IKB) bestätigt: "Die TU Berlin hat bereits ein gutes Arbeitsschutz-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutz Management und ist damit ein Vorbild für andere."

Evaluation 2012

Die Evaluation erfolgte sowohl über die prozessuale Prüfung der „Ausgestaltung der Aktivitäten“ sowie über den „Service der Stabsstellen“ zu Beratung, Unterstützung und Überwachung.

Über beide Blickwinkel wurden einerseits die Aspekte zur Gewährleistung einer möglichst optimalen Ausgestaltung der Aktivitäten für den Schutz der Arbeit und Gesundheit (Sicherheitstechnik, Organisation, Arbeitsmedizin, Gesundheitsförderung) und der mediale Bereich „Umwelt“ betrachtet. Anderseits wurde der dazu angebotene Service der Stabsstellen im Kontext der operativen Aufgaben den Abteilungen der Zentralen Universitätsverwaltung untersucht und auf veränderte Rahmenbedingungen geprüft.

Dem Check des primären, betrieblichen Ziels „Das AUMS stärker anwenden“ näherten sich die Prüfer unter Federführung von SDU über zahlreiche Interviews mit Akteuren aus unterschiedlichsten Bereichen der TU Berlin. Hierüber sind mannigfache Hinweise und wesentliche Erkenntnisse zusammengekommen, die zu konkreten Verbesserungsvorschlägen führten.

BeweggrundInhalte
Anstoß und Förderung einer Diskussion in allen Statusgruppen (Information)Ständige Verbesserung des Systems
Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung durch direkte AnspracheMotivation der dezentral handelnden Akteure
Abholen am „Ort des Geschehens“Transparenz der Leistungen
 Kooperation und Schnittstellen zwischen SDU, BÄD und Abt. IV

Ergebnisse

Von der Unfallkasse bestätigt: "Die TU Berlin hat bereits ein gutes Arbeitsschutz-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutz Management und ist damit ein Vorbild für andere."

Übergeordnete, strukturelle Rahmenbedingungen wurden sehr häufig als Probleme resümiert:

  • Stetige Verringerung von Dauerstellen führt zu fehlender Kontinuität beim Know How im Betrieb der Lehr- und Forschungsstätten.
  • Stellenzusammenführungen und erweiterter Umfang von Aufgaben (z.B. wegen höherem Drittmittelaufkommen) verursachten Arbeitsverdichtung mit daraus folgender Überlastung.
  • kontinuierlich verschärfte finanzielle Situation begrenzt den Spielraum für außerordentliche Maßnahmen oder schränkt diese erheblich ein.

Dezentrale, organisatorische Aspekte des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes durch die Führungskräfte wurden über die Interviews aufgezeigt:

  • Besonders in Bereichen mit hohem Gefährdungspotential, aber auch in Verwaltungsbereichen wird die  Betreiberverantwortung wahrgenommen
  • Sicherheitsunterweisungen werden durchgeführt
  • Themen des AGU sind in Arbeitsbesprechungen integriert
  • Beschäftigte werden mit ergonomisch gestalteten Arbeitsplätzen versorgt

Ausgewählte Verbesserungsvorschläge

  • Klarstellung der Rollenverteilung: Zwischen „beratenden Stabsstellen“, „operativen Betreiberaufgaben“ und „dezentraler Arbeitgeberverantwortung“ unterscheiden
  • Umsetzung gesetzlicher Anforderungen: Abstimmung aufgrund des finanziell begrenzten Rahmens umsetzten
  • Pflichtenübertragung auf Dekane und Geschäftsführenden Direktoren (GD): Neu aufgreifen und nachhaltig sicherstellen
  • Weiterentwicklung des Unterstützungssystems für Führungskräfte, damit diese ihre Verantwortung und Aufgaben im AGU rechtssicher erfüllen können
  • Fremdfirmen: Einsatz organisieren und koordinieren
  • Energieeinsparung: Prämienmodell vorantreiben

Im Prozess der kontinuierlichen Verbesserung zum AUMS werden ausgewählte Vorschläge von der Abt. IV, dem BÄD und SDU aufgegriffen: Damit wird die Stärkung und Verankerung des AUMS fortgeführt.

Kontakt

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sdu@tu-berlin.de

+49 30 314-28888

Sekretariat SDU
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