Die stimmberechtigen Mitglieder im Arbeits- und Umweltschutzausschuss der TU Berlin sind:
Die Stabsstellen Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU) und Betriebsärztlicher Dienst (BÄD) und ein*e Vertreter*in der Abt. IV sind ständige Berater*innen im Ausschuss.
Die Delegierten der Sicherheits- und Dezentralen Umweltbeauftragten der TU Berlin werden alle 3 Jahre in der Vollversammlung der SB-DUB gewählt.