Der Arbeits- und Umweltausschuss der TU Berlin (AUSA) ist das Koordinations- und Planungsgremium der Universitätsleitung in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung, des Umweltschutzes und des Gesundheitsschutzes. Der AUSA nimmt die Aufgaben gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz wahr. Die Geschäftsstelle des AUSA wird von SDU wahrgenommen.
Der AUSA tritt viermal im Jahr zusammen. Die Protokolle der AUSA-Sitzungen werden universitätsöffentlich auf der Webseite veröffentlicht.
Neben den Mitgliedern werden folgende zentrale Beauftragte über die Tagesordnung und Protokolle informiert und haben das Recht an den Sitzungen des AUSA teilzunehmen: