Werden Laser der Klassen 3R, 3B oder 4 betrieben, muss der*die Arbeitgeber*in eine*n Laserschutzbeauftragte*n schriftlich bestellen, sofern er*sie nicht selbst über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügt. Diese Bestellung hat vor der Aufnahme des Betriebes zu erfolgen. (§5 (1) OStrV)
Entsprechend §5 (2) OStrV ist es die Aufgabe des*r Laserschutzbeauftragten den*die Arbeitgeber*in (z.B. der*die Professor*in) bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der notwendigen Schutzmaßnahmen sowie bei der Überwachung des sicheren Betriebes von Lasern zu unterstützen.
Der*die Arbeitgeber*in (i.d.R. der*die Professor*in) und nicht der*die Laserschutzbeauftragte ist verantwortlich für die Durchführung und regelmäßige Prüfung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Festlegung und Durchführung der erforderlichen Schutzmaßnahmen (§3 OStrV).
Der*die Laserschutzbeauftragte muss seine*ihre fachliche Qualifikation durch Weiterbildungen auf dem aktuellen Stand halten (§5 (2) OStrV). Dies sollte durch eine eintägige Weiterbildung in einem Zeitraum von 5 Jahren erfolgen (Siehe Abschnitt 5.1 (2) TROS Laserstrahlung). Der*die Laserschutzbeauftragte hat diese Weiterbildung selbstständig, formlos per Email an SDU zu beantragen. SDU vermittelt den Kontakt zum Träger der Weiterbildung und übernimmt die Kurskosten.
SDU und BÄD beraten den*die Professor*in sowie den*die Laserschutzbeauftragte*n zu Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen.
SDU übernimmt stellvertretend für die Personalabteilung die schriftliche Bestellung der Laserschutzbeauftragten für Führungskräfte an der TU Berlin und organisiert deren Fortbildung.
Der*die Vorgesetzte wählt eine geeignete Person aus, die zur Bestellung als Laserschutzbeauftragte*r vorgeschlagen wird. Der Vorschlag erfolgt über ein Formular an SDU. Eine Zusammenstellung der Auswahlkriterien für eine geeignete Person finden Sie in der "Checkliste Auswahlkriterien Laserschutzbeauftragte".
Dem Vorschlag zur Bestellung ist ein Zertifikat über die Fachkenntnisse im Laserschutz der vorgeschlagenen Person beizulegen (gegebenenfalls plus Nachweis der regelmäßigen Auffrischung). Falls die erforderlichen Fachkenntnisse noch nicht erworben wurden, nimmt SDU nach Eingang des Vorschlages Kontakt mit der vorgeschlagenen Person auf, um die organisatorischen Details der entsprechenden Weiterbildung zu klären. Diese zweitägige Weiterbildung wird über einen externen Partner organisiert, der mehrere Termine pro Jahr anbietet. Die Finanzierung erfolgt über SDU. Nach erfolgter Weiterbildung erhält der*die Kursteilnehmende ein Zertifikat über die Fachkenntnisse für Laserschutzbeauftragte. Eine Kopie des Zertifikats ist an SDU zu senden.
Liegen der Vorschlag zur Bestellung sowie das Zertifikat über die Fachkenntnisse vor, erfolgt die schriftliche Bestellung durch SDU, sofern keine Gründe gegen die Annahme des Vorschlags sprechen (z.B. fehlende Eignung oder kein bestehendes Arbeitsverhältnis). Die vorgeschlagene Person erhält ein Schriftstück mit der Bestellung und bestätigt den Erhalt der Bestellung schriftlich. Eine Kopie geht ebenfalls zum*r entsprechenden Vorgesetzten. Die Bestellung zum*r Laserschutzbeauftragten wird in den Personalakten festgehalten.
Der Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4, für die ein*e Laserschutzbeauftragte*r bestellt werden muss, ist bei SDU anzumelden (Siehe Anmeldeformular Siehe Box Praxishilfen).
Scheidet ein*e Laserschutzbeauftragte*r aus dem Dienst an der TU Berlin aus, muss der*die Vorgesetzte rechtzeitig eine*n Nachfolger*in vorschlagen, sofern die Lasereinrichtungen weiter betrieben werden. Der*die ausscheidende Laserschutzbeauftragte hat den*die Vorgesetzten als Unterstützung für den weiteren sicheren Betrieb darauf hinzuweisen.
Wird der Betrieb der Laser der Klassen 3R, 3B und 4 eingestellt, sind diese bei SDU abzumelden (Formular: Änderung des Laserbestandes).