Die jeweilige Leitung (z. B. Fachgebiets- oder Arbeitsgruppenleitung) muss eine umfassende Informationsmöglichkeit zu den Gefährdungen durch Gefahrstoffe bereitgestellt werden.
Hierzu dienen in erster Linie die Sicherheitsdatenblätter (SDB, englisch: Material Safety Data Sheet MSDS). Für alle Gefahrstoffe, mit denen umgegangen wird, müssen für die Anwendenden die SDB verfügbar sein. Darüber hinaus sind für Betriebsanweisungen und Unterweisungen sowie für die Arbeitsplatzgestaltung weitere Sicherheitsdaten nötig.
Sicherheitsdaten müssen für die Anwendenden verfügbar sein. Mit welchen Stoffen in dem entsprechenden Bereich umgegangen wird, ist über das Chemikalienkataster (Chemkat) festzustellen. Hier sind bereits Sicherheitsdaten hinterlegt, z.B. die H- und P-Sätze sowie die Relevanz beim Mutterschutz.
Für jeden der verwendeten Gefahrstoffe ist ein SDB vorzuhalten. Die Papierform ist nicht nötig, es muss jedoch sichergestellt sein, dass jede Person an jedem Verwendungsort darauf Zugriff hat. Dies kann auch ein elektronischer Zugang sein, den alle Personen mit Umgang nutzen können.
Zusätzlich müssen an den Arbeitsplätzen stoffspezifisch oder stoffgruppenspezifisch Betriebsanweisungen ausgehängt sein.
Grundsätzlich ist jeder Hersteller oder Lieferant verpflichtet, dem Empfänger zu jedem ausgelieferten Stoff ein SDB zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht jedoch nicht immer automatisch, da bei regelmäßigen Bestellungen ansonsten unnötig Papier erzeugt wird.
Bei einer Bestellung eines neuen Stoffes fordern Sie daher beim Lieferanten ein SDB an und gliedern Sie dies in Ihre SDB-Bereitstellung ein. Empfehlenswert ist, regelmäßig nach aktuellen SDB beim Lieferanten zu fragen, um auf dem aktuellen Stand zu sein. Dies sollte auf jeden Fall nach Rechtsänderungen (z.B. Mutterschutzgesetz) vorgenommen werden.
ISi - Informationssystem für Sicherheitsdatenblätter der DGUV
→ Empfehlenswerte Quelle für SDB für die meisten Stoffe
Eine Registrierung im System ist nicht möglich, da wir als Uni nicht zum berechtigten Kreis gehören. Es sind jedoch alle vom Hersteller freigegebenen SDB über den „Gast“-Zugang erreichbar und einsehbar. Eine Prüfung seitens SDU ergab: Wir konnten ca. 20 Substanzen, auch Exoten, finden. Eine Lücke gab es allerdings bei Arsin und Phosphin: Die Datenbank leitet korrekt weiter, doch der Anbieter Air Products hat die Produkte und damit die SDB entfernt.
GESTIS-Stoffdatenbank
→ Sehr empfehlenswerte Quelle für Gefahren- und Sicherheitsdaten, jedoch kein SDB
Das Gefahrstoffinformationssystem der DGUV enthält alle Sicherheitsdaten, die z.B. für Erstellung einer Betriebsanweisung oder Unterweisung nötig sind und liefert auch die Rechtsquellen. Obwohl es deutlich über den Informationsgehalt eines SDB hinausgeht, ist es formal kein SDB nach REACH-Verordnung Anhang II.
Vorteil: Über eine mobile Version kann man GESTIS auf einem Smartphone nutzen
GisChem – Gefahrstoffinformationssystem der BG-RCI und der BGHM
Übersichtliche Darstellung bis hin zu Arbeitsplatzgestaltung.
→ Empfehlenswert für Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenfestlegung, jedoch keine SDB
Gemischrechner des GisChem
Gemischberechnung und -beurteilung bis hin zur vollständigen Kennzeichnung mit Piktogrammen, Signalwort und H-Sätzen.
→ Empfehlenswert bei selbst erstellten Stoffgemischen
WINGIS-Datenbank der BG Bau
Betriebsanweisungen für ausgewählte Gefahrstoffe. Der Vorteil ist, dass hier auch Musterbetriebsanweisungen für Gemische, z.B. für „Klebstoffe“, „Verlegewerkstoffe“ oder „Reiniger“ unterschiedlicher Zusammensetzung angeboten werden.
→ Empfehlenswert, besonders für Betriebsanweisungen bei Bau und Sanierung.
Rigoletto-Datenbank des Umweltbundesamtes (UBA)
Datenbank zur Wassergefährdungsklasse (WGK) bei Stoffen, deren Einstufung vom Umweltbundesamt im Bundesanzeiger und der Datenbank Rigoletto veröffentlicht wurde. Daher sind die Angaben verbindlich und rechtssicher. Andere Gefahrstoffdaten sind jedoch nicht enthalten
→ Empfehlenswert bei der Beurteilung zur Wassergefährdung, z.B. bei Einstufung eines Chemikalien-Lagers.