Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Umgang mit Gasen & Gasen unter Druck

Kennzeichnung

Gasflaschen

Gase müssen mit dem entsprechenden Gefahrenpiktogramm nach GHS gekennzeichnet (neben GHS04 "Gasflasche" weitere je nach Eigenschaft) und auf der Schulter der Gasflasche müssen sowohl Informationen eingeprägt als auch der Gefahrgutaufkleber angebracht sein.

Auf der Schulter der Gasflaschen sind u.a. folgende Daten eingeprägt:

  • Gasart,
  • Betriebsdruck,
  • Prüfdruck,
  • Prüfdaten,
  • Eigentümer bzw. Hersteller und bei
  • Acetylen auch die Kennzeichnung der porösen Masse.

Der Gefahrgutaufkleber auf der Flaschenschulter enthält die wichtigsten Informationen zum Inhalt der Gasflaschen, der Gasbenennung, den Eigenschaften, dem Hersteller und zu Gefahrensätzen (H-Sätze) und Sicherheitssätzen (P-Sätze). Die Farbkennzeichnung dient als zusätzliche Information über die Eigenschaften der Gase (brennbar, oxidierend, giftig usw.).

Orte, Räume oder umschlossene Bereiche

Orte, Räume oder umschlossene Bereiche sind mindestens (abhängig von weiteren Gefährdungen der zu lagernden Gase) mit dem Warnzeichen W029 „Warnung vor Gasflaschen“ zu kennzeichnen.

Handhabung von Druckgasflaschen

  • Gasflaschen immer gegen umfallen sichern
  • Beschädigung durch bestimmungsgemäße Handhabung verhindern
  • Öle- oder Fettfreiheit im Bereich der Ventile (Brandgefährdung)
  • Erwärmung durch direkte Wärmeeinstrahlung verhindern
  • Nach Ende der Tätigkeit ist das Ventil zu schließen und mit einer Schutzkappe, einem Bügel oder einem Schutzkorb/-kragen zu sichern
  • Schlauchanschlussstutzen nicht auf benachbarte Flaschen richten
  • Für Acetylen: Unter starker Wärmeentwicklung kann das Gas zerfallen
  • Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag sind auch für Einzelflaschenanlagen, die ein Verbrauchsgerät speisen, in dem das Brenngas mit Druckluft oder Sauerstoff verbrannt wird empfehlenswert.
  • Wenn sich aus der Gefährdungsbeurteilung eine potentielle Gefährdung durch freiwerdende Gase ergibt z.B. beim Gasflaschenwechsel, sind zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Hieraus kann sich das Tragen von geeignetem Atemschutz oder die Notwendigkeit von Gaswarnanlagen ergeben, mehr Informationen finden Sie auf unseren Webseiten zum Thema PSA.

Lagerung

  • TRGS 510 legt die grundsätzlichen Forderungen für die Lagerung von Druckgasflaschen fest
  • In Arbeitsräumen nur Druckgase bis zu einer Maximalmenge von 2,5 l lagern (Nutzung eines geeigneten Gasflaschenschrank)
  • Gasflaschen nicht zusammen mit entzündbaren Stoffen lagern
  • Gasflaschen sind nicht in oder an Flucht- und Rettungswegen (Fluren, Treppenräumen, Durchgängen, Durchfahrten) zu lagern
  • Aufgrund der baulichen und organisatorischen Maßnahmen ist die Lagerung im Freien (z.B. gesichert durch Boxen, Containern oder Umzäunung) gegenüber einer Lagerung in Lagerräumen zu bevorzugen.

Transport (innerbetrieblich)

  • Transport ausschließlich mit aufgesetzter Ventilschutzeinrichtung (weitere Informationen zur Beförderung von Gasen finden Sie in unserem AUM 7.3)
  • Gefahrguttransporte (Transport auf öffentlichen Straßen) nur in Absprache mit SDU
  • Gasflaschen sollten beim Transport sowie bei der Entnahme möglichst stehen
  • Gasflaschen nicht in Personenaufzügen transportieren
  • Nicht mit Hilfe von Magneten transportieren

Prüfung

Druckgasflaschen müssen alle 10 Jahre (siehe BetrSichV) geprüft werden. Die Prüfung veranlasst der Lieferant (bei Mietflaschen). Beschädigte Flaschen dürfen nicht mehr eingesetzt werden und sind an den Lieferanten zurückzugegeben.

Detektion von Gasen

Zum Schutz der Beschäftigten vor Ansammlung von toxischen Gasen und Dämpfe oder vor Sauerstoffmangel können sich als geeignete Maßnahme Gaswarneinrichtungen und -geräte aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Die Einrichtungen können bei Anwesenheit von toxischen Gasen geeignete akustische und/oder optische Warnungen ausgeben oder um spezifische Sicherheitsmaßnahmen auszulösen (z. B. Lüftung, Anlagenabschaltung).

Für die Auswahl von Gaswarneinrichtung sind Angaben des Herstellers zu berücksichtigen und die Hinweise in der Betriebsanleitung sind zu beachten. Hierbei müssen u.a. die Anordnung der Messstellen, die Messbereiche, die Alarmschwellen und die Ansprechzeit beurteilt werden. Ist die dafür erforderliche Fachkunde nicht vorhanden, muss die Unterstützung von Spezialisten*innen, Prüfinstitutionen oder des Herstellers eingeholt werden.

Folgende Einsatzkriterien sind zu beachten:

  • Vorgesehene Aufgabenstellung (z. B. Personenschutz, Arbeitsplatzüberwachung, Leckageüberwachung)
  • Zu detektierende Gase oder Dämpfe
  • Messbereiche und Messunsicherheit
  • Umweltbedingungen
  • Selektivität bzw. störende Gase und Dämpfe
  • Mögliche Schädigung des Sensors (z. B. durch Gaskonzentrationen oberhalb des festgelegten Einsatzbereiches)
  • Ansprechzeit
  • Explosionsgefährdete Bereiche

Weitere Informationen können Sie gerne bei SDU erhalten.