Gasflaschen
Gase müssen mit dem entsprechenden Gefahrenpiktogramm nach GHS gekennzeichnet (neben GHS04 "Gasflasche" weitere je nach Eigenschaft) und auf der Schulter der Gasflasche müssen sowohl Informationen eingeprägt als auch der Gefahrgutaufkleber angebracht sein.
Auf der Schulter der Gasflaschen sind u.a. folgende Daten eingeprägt:
Der Gefahrgutaufkleber auf der Flaschenschulter enthält die wichtigsten Informationen zum Inhalt der Gasflaschen, der Gasbenennung, den Eigenschaften, dem Hersteller und zu Gefahrensätzen (H-Sätze) und Sicherheitssätzen (P-Sätze). Die Farbkennzeichnung dient als zusätzliche Information über die Eigenschaften der Gase (brennbar, oxidierend, giftig usw.).
Orte, Räume oder umschlossene Bereiche
Orte, Räume oder umschlossene Bereiche sind mindestens (abhängig von weiteren Gefährdungen der zu lagernden Gase) mit dem Warnzeichen W029 „Warnung vor Gasflaschen“ zu kennzeichnen.
Druckgasflaschen müssen alle 10 Jahre (siehe BetrSichV) geprüft werden. Die Prüfung veranlasst der Lieferant (bei Mietflaschen). Beschädigte Flaschen dürfen nicht mehr eingesetzt werden und sind an den Lieferanten zurückzugegeben.
Zum Schutz der Beschäftigten vor Ansammlung von toxischen Gasen und Dämpfe oder vor Sauerstoffmangel können sich als geeignete Maßnahme Gaswarneinrichtungen und -geräte aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Die Einrichtungen können bei Anwesenheit von toxischen Gasen geeignete akustische und/oder optische Warnungen ausgeben oder um spezifische Sicherheitsmaßnahmen auszulösen (z. B. Lüftung, Anlagenabschaltung).
Für die Auswahl von Gaswarneinrichtung sind Angaben des Herstellers zu berücksichtigen und die Hinweise in der Betriebsanleitung sind zu beachten. Hierbei müssen u.a. die Anordnung der Messstellen, die Messbereiche, die Alarmschwellen und die Ansprechzeit beurteilt werden. Ist die dafür erforderliche Fachkunde nicht vorhanden, muss die Unterstützung von Spezialisten*innen, Prüfinstitutionen oder des Herstellers eingeholt werden.
Folgende Einsatzkriterien sind zu beachten:
Weitere Informationen können Sie gerne bei SDU erhalten.