Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Umgang mit explosiven Gemischen und Stoffen

Explosivstoffe sind chemische Verbindungen (Einzelstoffe oder Mischungen verschiedener Verbindungen), die unter starker Wärmeentwicklung und plötzlicher Freisetzung großer Gasmengen (Druckwelle) verbrennen oder sich zersetzen.

Schutzmaßnahmen im Labor

  • Mengen sind zu minimieren und nur für den Versuchszweck unbedingt erforderlich bereitzuhalten
  • Arbeiten in Abzügen bei geschlossenem Frontschieber, zusätzliche Abschirmungen mit Schutzscheiben und -wänden
  • Ggf. Schutzbehältnisse mit Druckentlastungseinrichtungen verwenden
  • Überhitzung, Flammennähe, Funkenbildung, Schlag, Reibung und gefährlicher Einschluss (Verdämmung) sind zu vermeiden.
  • Zahl der Personen geringhalten
  • Gesichtsschutzschirme tragen
  • Dicke Lederschürzen sowie dicke, lange Lederhandschuhe bereitstellen
  • Lagerung möglichst in einem besonderen Raum.
  • Eine Zusammenlagerung mit brennbaren Gefahrstoffen oder Druckgasen, auch in Sicherheitsschränken, ist verboten.

Erlaubnis, Befähigung und Fachkunde

Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu Forschungszwecken bedarf ab einer Menge von 3 kg einer Erlaubnis. Hierzu ist nach Sprengstoffgesetz (SprengG) ein Antrag beim LAGetSi zu stellen, die Fachgebietsleitung fungiert hierbei als Erlaubnisinhaber*in. Neben der Erlaubnis ist auch der Besitz eines behördlichen Befähigungsscheines notwendig und kann von der Leitungsperson selbst oder durch einen Mitarbeitenden geführt werden. Für die Befähigung muss:

  • die Zuverlässigkeit der Person geprüft (polizeiliches Führungszeugnis) werden,
  • eine persönliche Eignung vorliegen,
  • eine Fachkunde nachgewiesen werden und
  • min. 21 Jahre alt sein.

SDU ist bitte über die notwendige Erlaubnis und Befähigung in Kenntnis zu setzen.