Explosivstoffe sind chemische Verbindungen (Einzelstoffe oder Mischungen verschiedener Verbindungen), die unter starker Wärmeentwicklung und plötzlicher Freisetzung großer Gasmengen (Druckwelle) verbrennen oder sich zersetzen.
Schutzmaßnahmen im Labor
- Mengen sind zu minimieren und nur für den Versuchszweck unbedingt erforderlich bereitzuhalten
- Arbeiten in Abzügen bei geschlossenem Frontschieber, zusätzliche Abschirmungen mit Schutzscheiben und -wänden
- Ggf. Schutzbehältnisse mit Druckentlastungseinrichtungen verwenden
- Überhitzung, Flammennähe, Funkenbildung, Schlag, Reibung und gefährlicher Einschluss (Verdämmung) sind zu vermeiden.
- Zahl der Personen geringhalten
- Gesichtsschutzschirme tragen
- Dicke Lederschürzen sowie dicke, lange Lederhandschuhe bereitstellen
- Lagerung möglichst in einem besonderen Raum.
- Eine Zusammenlagerung mit brennbaren Gefahrstoffen oder Druckgasen, auch in Sicherheitsschränken, ist verboten.
Erlaubnis, Befähigung und Fachkunde
Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu Forschungszwecken bedarf ab einer Menge von 3 kg einer Erlaubnis. Hierzu ist nach Sprengstoffgesetz (SprengG) ein Antrag beim LAGetSi zu stellen, die Fachgebietsleitung fungiert hierbei als Erlaubnisinhaber*in. Neben der Erlaubnis ist auch der Besitz eines behördlichen Befähigungsscheines notwendig und kann von der Leitungsperson selbst oder durch einen Mitarbeitenden geführt werden. Für die Befähigung muss:
- die Zuverlässigkeit der Person geprüft (polizeiliches Führungszeugnis) werden,
- eine persönliche Eignung vorliegen,
- eine Fachkunde nachgewiesen werden und
- min. 21 Jahre alt sein.
SDU ist bitte über die notwendige Erlaubnis und Befähigung in Kenntnis zu setzen.