Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Prüfung, Wartung & Instandhaltung

Prüfung von Arbeitsmitteln

Es gehört zu den elementaren Pflichten der Arbeitgeber*innen die verwendeten Arbeitsmittel regelmäßig / wiederkehrend zu prüfen. Geprüft werden müssen grundsätzlich alle Arbeitsmittel, dazu gehören Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden

Wartung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln

Arbeitgeber*innen tragen grundsätzlich die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten und haben so auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen festzulegen. Neben der wiederkehrenden Prüfung wird die Arbeitssicherheit maßgebend durch geplante Wartungen und fachgerechte Instandhaltung der betrieblichen Arbeitsmittel und Anlagen beeinflusst.

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