Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Gehörschutz

Gehörschutz ist Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die das Gehör vor gehörschädigenden Lärm schützt (vor akutem Gehörschaden sowie den sich im Lauf der Zeit meist langsam entwickelnden Gehörschäden).

Lärmbedingte Schwerhörigkeit macht sich in der Regel erst nach vielen Jahren bemerkbar und ist nicht heilbar.

Lärmschwerhörigkeit gehört zu den „führenden“ Berufskrankheiten.

Wann wird Gehörschutz benötigt?

Bei einem Tages-Lärmexpositionspegel über 80 dB(A) oder einem Spitzenschalldruckpegel über 135 dB(C) muss geeigneter Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden, um Beschäftigte und Studierende vor gehörschädigendem Lärm zu schützen.

Beträgt der Tages-Lärmexpositionspegel über 85 dB(A) oder der Spitzenschalldruckpegel über 137 dB(C) muss der Gehörschutz von den Beschäftigten auch getragen werden (Tragepflicht).

Ob diese Werte überschritten werden, kann über eine orientierende Lärmmessung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.

Die Notwendigkeit PSA zu verwenden ist in Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung zu dokumentieren. Die Beschäftigten und Studierenden sind entsprechend zu unterweisen.

Was ist bei der Auswahl von Gehörschutz zu berücksichtigen?

  • Der Gehörschutz muss die erforderliche Schalldämmung gewährleisten. Ziel ist ein Tageslärmexpositionspegel am Ohr zwischen 70 und 80 dB(A) zu erreichen. Unter 70 dB(A) kann eventuell bei langfristigem Tragen ein Isolationsgefühl auftreten. Die Schalldämmung der Gehörschützer ist am SNR-Wert zu erkennen. Ein SNR-Wert von 24 dB reduziert dabei den Pegel um 24 dB. Für die erforderliche Schalldämmung müssen Korrekturwerte durch Fehlbedienung berücksichtigt werden:
    • Für vor Gebrauch zu formende Stöpsel: -9 dB
    • Für mehrfach verwendbare Stöpsel/Bügelstöpsel/Kapselgehörschutz: -5 dB,
    • für Otoplastiken mit Funktionskontrolle: -3 dB.
  • Überprotektion muss vermieden werden, besonders wenn die Wahrnehmung von Geräuschen und Kommunikation für die erbrachten Tätigkeiten von Bedeutung sind.
  • Der Frequenzbereich der Lärmquelle muss ebenfalls Berücksichtigung finden. So gibt es z.B. Kapselgehörschützer, die auf hochfrequente Lärmquellen ausgerichtet sind.
  • Die gewählten Gehörschützer müssen zur Arbeitsumgebung passen und gegebenenfalls mit anderer PSA kompatibel sein, z.B.
    • Kombination mit Schutzhelmen oder Schutzbrillen ist zu berücksichtigen.
    • Gefährdungen durch Bügel oder Verbindungsschnüren von Stöpseln sind zu berücksichtigen.
    • Das Formen von Stöpseln zum einmaligen Gebrauch muss mit sauberen Händen erfolgen können.
  • Gegebenenfalls müssen medizinische Auffälligkeiten individuell berücksichtigt werden (z.B. die Verwendung von Hörgeräten)
  • Die Trageakzeptanz bei den Nutzenden spielt eine entscheidende Rolle bei der Auswahl von Gehörschutz.

Welche Arten von Gehörschutz gibt es und wann sind sie zu empfehlen?

Arten:

  • Stöpsel: Stöpsel zum einmaligen Gebrauch, Stöpsel zum mehrmaligen Gebrauch, Bügelstöpsel, Stöpsel mit Verbindungsschnur
  • Kapselgehörschützer, Kapselgehörschutz am Helm
  • Otoplastik

Beispiele für Anwendungsempfehlungen:

  • An bewegten Maschinenteilen: Kapselgehörschützer, Stöpsel zum einmaligen oder mehrmaligen Gebrauch; keine Verwendung von Stöpseln mit Verbindungsschnur
  • Wiederholte, kurzfristige Lärmexposition: Kapselgehörschützer, Bügelstöpsel
  • Bei Tätigkeiten mit Schmutz, Metallspänen oder anderen Arbeitsstoffen an den Händen: Kapselgehörschützer, Stöpsel zum einmaligen Gebrauch (nur nach vorheriger Reinigung einsetzen)
  • Bei hoher Staubbelastung: Stöpsel zum einmaligen Gebrauch
  • Bei hoher Temperatur und Feuchtigkeit: Kapselgehörschützer ungeeignet
  • Für Gäste u.ä.: Stöpsel zum einmaligen Gebrauch (mit Unterweisung zur Nutzung)

Wann eignet sich die Anschaffung von Otoplastiken:

An der TU Berlin empfehlen wir die Anschaffung von individuell angepassten Otoplastiken für Beschäftigte, die mehr als 4 h täglich in Lärmbereichen tätig sind, für den Fall das Kapselgehörschützer oder andere Alternativen dort nicht in Frage kommen.

Otoplastiken haben eine Nutzungsdauer von etwa 8 Jahren. Nach spätestens 3 Jahren müssen Otoplastiken einer Funktionskontrolle unterzogen werden.

Zurzeit gibt es an der TU Berlin keinen Rahmenvertag für die Anschaffung oder Prüfung von Otoplastiken. Die Prüfung muss eigenständig in den Bereichen organisiert werden.

Welche Kennzeichnung des Gehörschutzes ist erforderlich?

  • CE-Kennzeichnung, Herstellername oder Handelsmarke und Modellbezeichnung
  • EN-Nummer
  • Hinweisen zum Einsetzen, zur Anwendung und zum Tragen (nach Notwendigkeit)
  • Nenngrößen-Angaben
  • Bei Gehörschutzstöpsel: Hinweise zu Wiederverwendbarkeit oder Einmalgebrauch
  • bei Otoplastiken: Rechts- beziehungsweise Linkskennzeichnung

Was ist bei der Verwendung von Gehörschutz zu beachten?

  • Alle Hinweise zu Benutzung, Lagerung, Sichtkontrolle, Reinigung und Nutzungsdauer des Herstellers
  • Regelmäßige Unterweisung der Nutzenden
  • Arbeitsmedizinische Angebots- oder Pflichtvorsorge

Ansprechpartner*innen

Sekretariat SDU
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