Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Fuß- und Knieschutz

Fußschutz ist Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die die Füße gegen äußere Einwirkungen und vor Ausrutschen schützen soll. Dazu gehören Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe, Berufsschuhe, Gamaschen, Knieschutz.

Einige Tätigkeiten wie der Umgang mit handgeführten Kettensägen oder bei Umgang mit großer Hitze und Flammen erfordern darüber hinaus speziellen Beinschutz.

Die Notwendigkeit PSA zu verwenden ist in Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung zu dokumentieren. Die Beschäftigten und Studierenden sind entsprechend zu unterweisen.

Sicherheitsschuhe

Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe oder Berufsschuhe?

Sicherheitsschuhe (Kurzbezeichnung S) sind Schuhe, die die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen nach DIN EN ISO 20 345 „Persönliche Schutzausrüstung; Sicherheitsschuhe“ erfüllen. Sie sind mit Zehenkappe für hohe Belastungen ausgestattet.

Schutzschuhe (Kurzbezeichnung P) erfüllen die sicherheitstechnischen Anforderungen nach DIN EN ISO 20 346 „Persönliche Schutzausrüstung; Schutzschuhe“. Sie verfügen über eine Zehenkappe für mittlere Belastungen.

Berufsschuhe (Kurzbezeichnung O) sind Schuhe, die mit mindestens einem schützenden Bestandteil ausgestattet sind, jedoch keine Zehenkappen haben müssen.

An der TU Berlin werden in verschiedenen Bereichen Sicherheitsschuhe verwendet. Schutzschuhe und Berufsschuhe spielen eine untergeordnete Rolle.

Wann werden Sicherheitsschuhe benötigt?

Sicherheitsschuhe können zum Einsatz kommen, wenn bei den erbrachten Tätigkeiten folgende Gefährdungen auftreten durch:

  • Ausrutschen
  • Verletzungen der Füße durch Stoßen oder Einklemmen
  • Verletzungen der Füße durch umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände
  • Verletzungen der Füße durch Treten auf spitze, scharfe Gegenstände
  • Verletzungen der Füße durch Hitze oder Kälte
  • Verletzungen der Füße durch Chemikalien
  • Verletzungen der Füße durch Hochdruckstrahlarbeiten

Wer benötigt Sicherheitsschuhe und wie viele?

Beschäftigte und Studierende, die Tätigkeiten ausüben, bei denen sie den oben genannten Gefährdungen ausgesetzt sind. Dabei sind auch Tätigkeiten zu berücksichtigen, die z.B. nur während bestimmter Bereitschaftsdienste anfallen.

Auch wenn Tätigkeiten nicht selbst durchgeführt werden, ist das Gebotszeichen M008 „Fußschutz benutzen“ zu berücksichtigen, die auf das Tragen der PSA in den gekennzeichneten Bereichen hinweist.

Werden die Sicherheitsschuhe nur selten oder für einen begrenzten Zeitraum benötigt, z.B. bei Exkursionen von Studierenden, bietet der Markt auch preisgünstige Modelle.

Bei täglicher Verwendung der Sicherheitsschuhe sollten mindestens 2 Paar zur Verfügung stehen (um die Schuhe bei Bedarf wechseln zu können).

Bei Tätigkeiten im Freien oder Arbeitsplätzen mit wechselnden Temperaturen sollten den Temperaturverhältnissen angepasste Schuhformen zur Verfügung stehen: Halbschuh, Stiefel (für kalte Umgebung), Sandale (für warme Umgebung, nur S1). Dabei sind die Schutzziele zu berücksichtigen, z.B. bieten nur Stiefel einen Knöchelschutz.

Was ist bei der Auswahl von Sicherheitsschuhen zu berücksichtigen?

  • Entsprechend der vorhandenen Gefährdungen müssen Schuhe mit der passenden Schutzklasse ausgewählt werden (Siehe Beispiele unten).
  • Entsprechend der vorhandenen Gefährdungen und Arbeitsbedingungen müssen die Schuhe weitere Anforderungen erfüllen, z.B. ESD-Sicherheitsschuhe, Antistatische Schuhe (A), Kraftstoffbeständige Laufsohle (FO), Mittelfußschutz (M), Rutschfestigkeit (SRA, SRB, SRC)
  • Geeignete Schuhform: Halbschuh oder Stiefel, nur knöchelhohe Schuhe vermeiden Knöchelverletzungen.
  • Die Arbeitsschuhe müssen individuell passen (Größe, Weite, Form). Gegebenenfalls müssen orthopädische Einlagen in den Schuh eingebracht werden können, dafür müssen die Schuhe entsprechend vom Hersteller zertifiziert sein.
  • Sicherheitsschuhe sollten ein möglichst geringes Gewicht haben, vor allem bei häufiger Verwendung.

Welche Anforderungen Sicherheitsschuhe erfüllen, ist den Produktbeschreibungen bzw. technischen Datenblätter der Hersteller zu entnehmen.

Welche Kennzeichnung der Sicherheitsschuhe ist erforderlich?

  • CE-Kennzeichnung
  • Nummer der Europäischen Norm z.B. „EN ISO 20345“
  • Schuhgröße, Zeichen des Herstellers, Typbezeichnung/Artikelnummer des Herstellers
  • Herstellungsdatum (mind. Quartal und Jahr)
  • Kennzeichnungssymbole oder Kurzzeichen für möglicherweise vorhandene zusätzliche sicherheitstechnische Ausrüstungen, z.B. S1P, S3, S5, FO, SRC, ESD
  • falls erforderlich Piktogramm für die Kennzeichnung von Sicherheitsschuhen mit Schutz gegen Kettensägenschnitte oder elektrisch isolierenden Schuhen zum Arbeiten unter Spannung (elektrische Klasse 0 oder 00)

Welche Sicherheitsschuhe werden wo an der TU Berlin typischerweise verwendet?

SchutzklasseWesentliche MerkmaleTypische Einsatzorte an der TU
S1P-SicherheitsschuheGeschlossener Fersenbereich, Zehenschutzkappe, Durchtrittsschutz, AntistatikWerkstätten,Versuchshallen, Labore, u.ä.
S3-SicherheitsschuheGeschlossener Fersenbereich, Zehenschutzkappe, Durchtrittsschutz, Antistatik, profilierte Laufsohle, wasserfestExkursionen, Tätigkeiten in den Außenanlagen
S5-SicherheitsstiefelKunststoff- oder Gummistiefel, Zehenschutzkappe, Wasserdicht, AntistatikÜberflutete Keller und andere Räumlichkeiten

Gamaschen

Wann werden Gamaschen benötigt?

Gamaschen werden erforderlich, wenn der Vorderfuß und der untere Beinbereich geschützt werden müssen, z.B.  Schweißergamaschen, Gamaschen zum Schutz gegen Kettensägenschnitte.

Gamaschen können zum Einsatz kommen bei den folgenden Gefährdungen durch:

  • Verletzungen der Füße durch spitze, scharfe Gegenstände (z.B. Kettensäge)
  • Verletzungen der Füße durch Hitze oder Kälte
  • Verletzungen der Füße durch Chemikalien
  • Verletzungen der Füße durch Hochdruckstrahlarbeiten

Welche Kennzeichnung der Gamaschen ist erforderlich?

  • CE-Kennzeichnung,
  • Zeichen des Herstellers,
  • Typbezeichnung/Artikelnummer des Herstellers/Klasse
  • Herstellungsdatum,
  • Größe
  • falls erforderlich Piktogramm für die Kennzeichnung von Gamaschen z.B. mit Schutz gegen Kettensägenschnitte (DIN EN ISO 11393-5) oder als Schutzkleidung für Schweißen (DIN EN ISO 11611)

Knieschutz

Wann wird Knieschutz benötigt?

Knieschutz kann zum Einsatz kommen bei knieenden Tätigkeiten zur Reduktion der Belastung auf das Knie und Vermeidung von Verletzungen durch Gegenständen am Boden.

Was ist bei der Auswahl von Knieschutz zu berücksichtigen?

  • Ergonomisch günstiger ist die Verwendung von Kniepolstern, die in vorgeformte Knietaschen der Arbeitshose bei Bedarf eingeführt werden können. (Das Einschnüren in Kniekehlen wird im Vergleich zu Kniepolstern mit Riemen verhindert)
  • Kniepolster müssen zur verwendeten Arbeitshose passen und in Kombination zertifiziert sein (nach DIN EN 14404:2004+A1:2010) 
  • Knieschutz sollte möglichst leicht sein

Welche Kennzeichnung ist erforderlich?

  • CE-Kennzeichnung, PSA-Kategorie II
  • Größenbezeichnung,
  • Name oder Handelsname des Herstellers,
  • Typbezeichnung/Artikelnummer des Herstellers,
  • DIN EN 14 404 und „Leistungsstufe“,
  • Für Knieschutz der in Verbindung mit Taschen in Hosen getragen wird ist einerseits die Innenseite zu kennzeichnen. Andererseits muss die Kennzeichnung des Knieschutzes auch auf der Hose vorhanden sein.

Ansprechpartner*innen

Sekretariat SDU
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