Fußschutz ist Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die die Füße gegen äußere Einwirkungen und vor Ausrutschen schützen soll. Dazu gehören Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe, Berufsschuhe, Gamaschen, Knieschutz.
Einige Tätigkeiten wie der Umgang mit handgeführten Kettensägen oder bei Umgang mit großer Hitze und Flammen erfordern darüber hinaus speziellen Beinschutz.
Die Notwendigkeit PSA zu verwenden ist in Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung zu dokumentieren. Die Beschäftigten und Studierenden sind entsprechend zu unterweisen.
Sicherheitsschuhe (Kurzbezeichnung S) sind Schuhe, die die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen nach DIN EN ISO 20 345 „Persönliche Schutzausrüstung; Sicherheitsschuhe“ erfüllen. Sie sind mit Zehenkappe für hohe Belastungen ausgestattet.
Schutzschuhe (Kurzbezeichnung P) erfüllen die sicherheitstechnischen Anforderungen nach DIN EN ISO 20 346 „Persönliche Schutzausrüstung; Schutzschuhe“. Sie verfügen über eine Zehenkappe für mittlere Belastungen.
Berufsschuhe (Kurzbezeichnung O) sind Schuhe, die mit mindestens einem schützenden Bestandteil ausgestattet sind, jedoch keine Zehenkappen haben müssen.
An der TU Berlin werden in verschiedenen Bereichen Sicherheitsschuhe verwendet. Schutzschuhe und Berufsschuhe spielen eine untergeordnete Rolle.
Sicherheitsschuhe können zum Einsatz kommen, wenn bei den erbrachten Tätigkeiten folgende Gefährdungen auftreten durch:
Beschäftigte und Studierende, die Tätigkeiten ausüben, bei denen sie den oben genannten Gefährdungen ausgesetzt sind. Dabei sind auch Tätigkeiten zu berücksichtigen, die z.B. nur während bestimmter Bereitschaftsdienste anfallen.
Auch wenn Tätigkeiten nicht selbst durchgeführt werden, ist das Gebotszeichen M008 „Fußschutz benutzen“ zu berücksichtigen, die auf das Tragen der PSA in den gekennzeichneten Bereichen hinweist.
Werden die Sicherheitsschuhe nur selten oder für einen begrenzten Zeitraum benötigt, z.B. bei Exkursionen von Studierenden, bietet der Markt auch preisgünstige Modelle.
Bei täglicher Verwendung der Sicherheitsschuhe sollten mindestens 2 Paar zur Verfügung stehen (um die Schuhe bei Bedarf wechseln zu können).
Bei Tätigkeiten im Freien oder Arbeitsplätzen mit wechselnden Temperaturen sollten den Temperaturverhältnissen angepasste Schuhformen zur Verfügung stehen: Halbschuh, Stiefel (für kalte Umgebung), Sandale (für warme Umgebung, nur S1). Dabei sind die Schutzziele zu berücksichtigen, z.B. bieten nur Stiefel einen Knöchelschutz.
Welche Anforderungen Sicherheitsschuhe erfüllen, ist den Produktbeschreibungen bzw. technischen Datenblätter der Hersteller zu entnehmen.
Schutzklasse | Wesentliche Merkmale | Typische Einsatzorte an der TU |
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S1P-Sicherheitsschuhe | Geschlossener Fersenbereich, Zehenschutzkappe, Durchtrittsschutz, Antistatik | Werkstätten,Versuchshallen, Labore, u.ä. |
S3-Sicherheitsschuhe | Geschlossener Fersenbereich, Zehenschutzkappe, Durchtrittsschutz, Antistatik, profilierte Laufsohle, wasserfest | Exkursionen, Tätigkeiten in den Außenanlagen |
S5-Sicherheitsstiefel | Kunststoff- oder Gummistiefel, Zehenschutzkappe, Wasserdicht, Antistatik | Überflutete Keller und andere Räumlichkeiten |
Gamaschen werden erforderlich, wenn der Vorderfuß und der untere Beinbereich geschützt werden müssen, z.B. Schweißergamaschen, Gamaschen zum Schutz gegen Kettensägenschnitte.
Gamaschen können zum Einsatz kommen bei den folgenden Gefährdungen durch:
Knieschutz kann zum Einsatz kommen bei knieenden Tätigkeiten zur Reduktion der Belastung auf das Knie und Vermeidung von Verletzungen durch Gegenständen am Boden.