Im Folgenden haben wir eine Auswahl von Betriebsanweisungen gemäß § 12 Betriebssicherheitsverordnung für verschiedene Arbeitsmittel als Orientierungshilfe hinterlegt. Sie dienen als Vorlage. Achtung! Diese Muster-Betriebsanweisungen müssen vor der Verwendung überprüft und ggf. auf die konkrete Situation angepasst werden. Bitte beachten Sie die Hinweise der Anleitung.
Die Vorlagen stehen Beschäftigten der TU Berlin für den internen Gebrauch zur Verfügung.
Hinweis: Für Arbeitsmittel von denen keine besonderen Gefährdungen ausgehen, z.B. Computer und Bildschirme im Büro, kann anstelle einer Betriebsanweisung auch eine mitgelieferte Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung zur Verfügung gestellt werden, wenn diese Informationen enthalten, die einer Betriebsanweisung entsprechen.