Die Brandschutzordnung gibt zum einen Hinweise zum richtigen Verhalten im Brandfall und ist zum anderen Teil des Brandschutzkonzeptes der TU Berlin. Verantwortlich für die Umsetzung dieser Brandschutzordnung in den jeweiligen Bereichen sowie für die Festlegung weiterer Schutzmaßnahmen sind alle Führungskräfte. Alle Mitglieder der TU Berlin sowie Besucher*innen sind aufgefordert, sich entsprechend dieser Brandschutzordnung zu verhalten.
Für die dezentrale Organisation sind folgende Punkte insbesondere zu berücksichtigen:
- In jeder Organisationseinheit der TU Berlin müssen ausreichend Brandschutzhelfer*innen durch die verantwortlichen Führungskräfte benannt werden (Mehr Infos Siehe Links).
- Flucht- und Rettungswegen müssen allen bekannt sein und jederzeit freigehalten werden.
- Es dürfen sich keine Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen befinden (z.B. Sofas, Kopierer, Pappkartons, offene Pinnwände).
- Elektrische Geräte müssen sicher betrieben werden (bestimmungsgemäß, regelmäßige Prüfung auf elektrische Sicherheit, Trennung vom Strom bei Nicht-Gebrauch).
- Die Hinweise zur Brandverhütung der Brandschutzordnung sind grundsätzlich zu berücksichtigen, vor allem an Arbeitsplätzen mit erhöhter Brandgefährdung.
- Ggf. Aushang lokaler Notfallnummern.
- Grüne Notruftafeln, Raumausweise sind an geeigneter Stelle in den Bereichen selbständig auszuhängen.
- Jährliche Unterweisung der Beschäftigten (Organisatorischer Brandschutz, Verhalten im Notfall) sind durch den Vorgesetzten (oder in seinem Auftrag) durchzuführen.
- Studierende sind insbesondere in den praktischen Lehrveranstaltung ebenfalls zu unterweisen