Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Brandschutzkonforme Schaukästen

Nicht immer lassen sich Schadenereignisse verhindern. Dann sind alle Mitarbeitenden auf nutzbare Flucht- und Rettungswege angewiesen. Eine sichere Nutzbarkeit lässt sich dadurch erreichen, dass sich auf diesen Wege keinerlei Dinge befinden, die eine Verrauchung oder eine mechanische Beeinträchtigung verursachen können. Aus diesem Grund sollten auch Poster oder dreidimensionale Ausstellungsstücke in geeigneten Rahmen oder Vitrinen (Schaukästen) ausgestellt werden.

Anforderungen an das Material des Schaukastens

Die Schaukästen sollten mindestens aus "schwer entflammbaren" (Baustoffklasse B1) oder besser "nicht brennbaren" (Baustoffklasse A1 und A2) Materialien bestehen. Geeignete Materialien sind Metall (z. B. Stahl oder Aluminium) und Glas. Zur Minderung der Verletzungsgefahr sollte Sicherheitsglas zum Einsatz kommen. Plexiglas (Baustoffklasse B2) ist ungeeignet!

Die Erfüllung der Anforderungen "schwer entflammbar" oder „nicht brennbar" kann vom Hersteller mit einem Zertifikat bescheinigt werden. Eine solche Kennzeichnung als "Brandschutz zertifiziert", mit Angabe der Baustoffklasse (A2, B1 oder B2) ist ausschließlich mit einem Prüfzeugnis erlaubt.

Ein Zertifikat zum Brandschutz ist aber nicht zwingend erforderlich. Die Eigenschaft "nicht brennbar" ist auch über die verwendeten Baustoffe nachweisbar und erkennbar: weder Glas, Aluminium noch Stahl brennen. Wenn ein Schaukasten nach den Informationen des Herstellers nachweislich und ausschließlich aus solchen "nicht brennbaren" Teilen gefertigt ist, kann grundsätzlich auf eine solche Prüfung verzichtet werden. Auch ohne Zertifikat zum Brandschutz kann dann von entsprechenden Eigenschaften ausgegangen werden.

Ein Schaukasten sollte natürlich nur aus solchen Bauteilen bestehen, von denen keine (stoffliche) Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Er sollte z. B. kein Chrom oder andere CMR-Stoffe enthalten. Außerdem sollte er so gestaltet sein, dass eine möglichst geringe Verletzungsgefahr bei der Bestückung des Schaukastens besteht.

Anforderungen an das Material im Schaukasten

Um den Brandschutz zu unterstützten, sind grundsätzlich nicht brennbare Stoffe auch für das "Innenleben" eines Schaukastens zu wählen:

  • Metall,
  • Magnete,
  • Klemmen aus Metall.

So ist das Innere des Schaukastens frei von Brandgut - bis auf das ausgestellte Papier (Aushang, Information). Die Ausstellungsobjekte sind (aber) fest eingeschlossen, von außen nicht zugänglich, und damit nicht anzündbar.

Montage

Die Montage von Schaukästen sollte von Fachpersonal durchgeführt werden, die z. B. auch den Verlauf von Elektroleitungen kennen bzw. prüfen können. Für die Montage von Schaukästen in Gebäuden der TU Berlin nutzen Sie die Bedarfsmeldung über den Servicebriefkasten der Abteilung IV!

Ansprechpartner*innen

Brandschutzbeauftragte*r