Ein Baustoff ist ein Werkstoff und wird zum Errichten von Bauwerken und Gebäuden benutzt. Die Baustoffe werden unter anderem nach ihrer Brennbarkeit und dem Brandverhalten in zwei Baustoffklassen gemäß DIN 4102-1 (zum Teil auch Brennbarkeitsklassen oder fälschlich als Brandklassen bezeichnet) unterteilt:
Nichtbrennbare Klasse (A):
- A1 = ohne organische Inhaltsstoffe; keine Entflammung möglich
- A2 = mit geringen Mengen organischer Inhaltsstoffe
Brennbare Klasse (B):
- B1 = schwer entflammbar
- B2 = normal entflammbar
- B3 = leicht entflammbar
Diese Einteilungen sind weiterhin gebräuchlich.
Bis zur Baustoffklasse B1 gelten Baustoffe als selbstverlöschend. Ab Baustoffklasse B2 unterhält der Brand sich selbst, auch wenn die Brandursache entfällt. In der DIN 4102-4 sind Baustoffe aufgezählt, die ohne weitere Prüfung einer Baustoffklasse zugeordnet werden können.
Die Baustoffklasse ist ein entscheidendes Kriterium (neben z.B. mechanischen Eigenschaften) für die Zulassung von Baustoffen für bestimmte Einsatzzwecke. Die Verwendung von leicht entflammbaren Baustoffen ist im Bauwesen gesetzlich verboten.
Was früher die DIN 4102-1 regelte, nämlich die Einteilung der Baustoffe entsprechend ihrer Entflammbarkeit, regelt für neu zugelassene Baustoffe heute auf europäischer Ebene die DIN EN 13501-1. Sie unterscheidet sieben Euroklassen (A1, A2, B, C, D, E und F). Damit geht einher, dass Baustoffe im Hinblick auf ihre Brennbarkeit europaweit nach einheitlichen Prüfverfahren klassifiziert werden. Kennzeichen für die Einteilung der Baustoffe ist die Zeitdauer, bis wann ein Baustoff voll brennt (Flashover). A1, A2 und B führen nicht zum Flashover, während die brennbaren Baustoffe der Klassen C, D oder E diesen zwischen 10 und 2 Minuten erreichen.
Um die Baustoffe weiter zu beschreiben, wurden sogenannte Unterklassen für Rauch (s1, s2 und s3) und Unterklassen für brennendes Abtropfen (d0, d1 und d2) eingeführt. Diese Unterklassen müssen zukünftig auch auf den Produktverpackungen angegeben werden.