Die Gebäude der TU Berlin werden zentral mit Feuerlöschern ausgestattet. Besondere Anforderungen in einigen Räumen (z.B. Labore, Werkstätten, Versuchshallen) erfordern unter Umständen weitere Feuerlöscher, andere Feuerlöscher (z.B. CO2-Löscher) oder ganz andere Feuerlöscheinrichtungen. Dazu berät Sie der*die Brandschutzbeauftragte.
Die Standorte von Feuerlöschern sind gemäß der ASR A 1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung zu kennzeichnen.
Weder Feuerlöscher noch die Kennzeichnungen dürfen verstellt werden, auch nicht kurzzeitig.
Die Feuerlöscher an der TU Berlin werden nach der Empfehlung der DIN 14406-4 alle zwei Jahre gewartet. Die Wartung wird an der TU Berlin zentral organisiert und muss nicht von den einzelnen Organisationseinheiten organisiert werden.
Die bei der Feuerlöscherwartung aufgeklebte Prüfplakette beschreibt das Jahr und den Monat in dem die Prüfung durchgeführt wurde und nicht wie bei anderen Wartungen teilweise üblich den Zeitpunkt der nächsten Prüfung. Der Wartungsmonat steht immer oben.
Die Farben der Prüfplakette wechseln jährlich in folgender Reihenfolge: