Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung (AU-Merkblatt 1.12) wird von der Stabsstelle SDU auf der Grundlage der DIN 14096 – B erstellt. Sie beschreibt die notwendigen Maßnahmen zur Brandverhütung sowie zur Vermeidung von Brand- und Rauchausbreitung, sie enthält Regelungen für Flucht- und Rettungswege sowie für Lösch- und Meldeeinrichtungen und beschreibt das richtige Verhalten im Brandfall und bei Hausalarm. Die Brandschutzordnung ist Teil des Brandschutzkonzeptes der TU Berlin, welches in Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen der TU Berlin von SDU fortgeschrieben wird.

Verantwortlich für die Umsetzung dieser Brandschutzordnung und Festlegung weiterer spezifischer Schutzmaßnahmen sind alle Führungskräfte mit Arbeitgeberverantwortung im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz durch Pflichtenübertragung für ihren jeweiligen Bereich. Die Brandschutzordnung dient ebenfalls als Grundlage für die jährlichen Unterweisungen.

Grundsätzlich soll die Brandschutzordnung Beschäftigten, Studierenden und Besuchern einen sicheren Aufenthalt in den Gebäuden und auf den Geländen der TU Berlin ermöglichen. Neben der ausführlichen Brandschutzordnung regelt die TU Berlin den Brandschutz über die in allen Gebäuden ausgehängte Information „Verhalten im Brandfall“, die nach der Vorschrift der DIN 14096-A erstellt wurde. Dieser Aushang wird durch SDU bei Bedarf aktualisiert und kann über SDU bezogen werden.

Ansprechpartner*innen

Brandschutzbeauftragte*r

Sekretariat SDU

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Sekretariat SDU
Sekretariat SDU
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