Interessen- und Personalvertretungen

Personalrat

Der Personalrat ist die Interessenvertretung aller Arbeitnehmer*innen, Beamt*innen sowie Auszubildenden der Technischen Universität Berlin. Die genannten Beschäftigten können sich mit allen Fragen und Problemen, die sich aus ihrem Beschäftigungs- beziehungsweise Dienstverhältnis und/oder ihrem Arbeitsumfeld ergeben, an die Mitglieder des Personalrates wenden. Dazu zählen insbesondere Fragen zum TV-L, arbeits-bzw. beamtenrechtliche Fragestellungen. Alle Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. In die Zuständigkeit des Personalrats fallen außerdem diverse Angelegenheiten, die die Beschäftigten in ihrer Arbeit direkt oder indirekt betreffen, zum Beispiel Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung, IT-Einführungen oder Arbeitsschutzmaßnahmen.

Der Personalrat wird alle vier Jahre von den zu vertretenden Beschäftigten der Technischen Universität Berlin gewählt.

Personalrat der studentischen Beschäftigten (PRSB)

Wer an der Technischen Universität Berlin nicht nur studiert, sondern auch einem bezahlten Job nachgeht, ist ein studentischer Beschäftigter. Auch für sie gibt es an der Universität eine gewählte Interessenvertretung. Es ist der Personalrat der studentischen Beschäftigten. Mit allen Fragen und Problemen rund um das Arbeitsverhältnis können sich die studentischen Beschäftigten an ihn wenden. Seien es Fragen zur Beschäftigungsdauer, zur monatlichen Arbeitszeit, zu Einstellungsvoraussetzungen, zur Lohnsteuerkarte oder zu Sozialabgaben – die 15 Mitglieder beraten und unterstützen jederzeit gern. Als Interessenvertretung der studentischen Beschäftigten liegt der Fokus ihrer Arbeit unter anderem darauf, ihr Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen, Verlängerungen und Kündigungen auszuüben, bei Verhandlungen über Arbeitsbedingungen und der Haushaltsplanung mitzuwirken sowie auf die Einhaltung des Tarifvertrages zu achten.

Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen zu vertreten, zu beraten und zu helfen. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung bei Antragsverfahren, um den Grad der Behinderung festzustellen, bei Widerspruchsverfahren bei ablehnenden Bescheiden, Hilfe bei Konflikten am Arbeitsplatz, bei Gesprächen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement oder bei der Begehung des Arbeitsplatzes hinsichtlich einer behindertengerechten Ausstattung. Die Schwerbehindertenvertretung unterliegt der Schweigepflicht. Zudem hat sie darüber zu wachen, dass die geltenden Gesetze und Verordnungen von der Technischen Universität Berlin als Arbeitgeberin eingehalten werden.

Zentrale Frauenbeauftragte und Koordinationsbüro für Frauenförderung und Gleichstellung

Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit auf allen Ebenen des universitären Lebens und bei sämtlichen Verfahren zu verankern, ist die Kernaufgabe und das Ziel der Zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und des Koordinationsbüros für Frauenförderung und Gleichstellung. Die Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und das Team des Koordinationsbüro Frauenförderung und Gleichstellung arbeiten in universitären Gremien und Arbeitsgruppen mit, entwickeln Programme zur Verwirklichung der Chancengleichheit und beteiligen sich an Netzwerken. Sie sind beratend tätig, um für die Themen Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit zu sensibilisieren und deren Vorteile und Nutzen für die Universität bewusst zu machen. Dabei vertritt die Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte die Interessen der Frauen aller Statusgruppen. Das Koordinationsbüro Frauenförderung und Gleichstellung sowie weitere Akteur*innen der Universität bieten ein umfassendes Beratungsportfolio zur Gleichstellung aller Geschlechter und vielfältige Programme zur systematischen Förderung und Unterstützung von Frauen auf allen Qualifikationsstufen.

Nebenberufliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

An der TU Berlin arbeiten zudem zahlreiche nebenberufliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (NFA). Zusammen mit der Zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bilden sie ein Plenum, das regelmäßig zu aktuellen Themen tagt oder Strategien arbeitet, wie beispielsweise zur Novellierung von Richtlinien und Ordnungen an der Hochschule oder einer Kampagne gegen Diskriminierung.

Gut zu wissen: Die NFA werden in den Fakultäten und anderen Organisationseinheiten gewählt. Sie beraten die TU Berlin zu Frauenförderung und Gleichstellung und wirken auf die Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit der Geschlechter sowie auf die Beseitigung bestehender Nachteile für weibliche Mitglieder der Hochschule hin. Dabei sind sie nicht an fachliche Weisungen gebunden. Sie beraten vertraulich. Viele von ihnen bilden sich zum Thema Geschlechtervielfalt weiter und sind auch ansprechbar für nichtbinäre Hochschulangehörige (bspw. Fakultät I, VI und Fak VII).

Die einzelnen NFA finden Sie namentlich hinter dem gleichnamigen Link in der Linkbox auf dieser Webseite.

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Ob es um Wohngeldzuschuss, Berufsausbildungsbeihilfe, Familienheimfahrten, Kindergeld, den Unterhalt der Eltern oder die Wohnungssuche geht – die Jugend- und Auszubildendenvertretung unterstützt bei all diesen Themen und ist Anlaufstelle für alle Probleme in der Ausbildung. Jugendliche unter 18 Jahren sowie Auszubildende, Praktikant*innen und Werkstudent*innen unter 25 Jahren können sich mit ihren Anliegen und Sorgen an die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Technischen Universität Berlin wenden.

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) vertritt die studentischen Interessen an der Technischen Universität Berlin. Der AStA unterstützt Studierende vor allem dabei, sich zusammenzuschließen und ihre Rechte gegenüber der Universität und anderen Stellen durchzusetzen.

Studierendenparlament (StuPa)

Das Studierendenparlament (StuPa) ist ein Organ der Studierendenschaft, also aller immatrikulierten Student*innen. Als selbstständige Teilkörperschaft der Hochschule wählt das Studierendenparlament die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenauschusses (AStA), erlässt Rechtsvorschriften, regelt grundsätzliche Angelegenheiten der Studierendenschaft, stellt einen Haushaltsplan auf, setzt die Beiträge fest und richtet Ausschüsse ein, besonders den Haushaltsausschuss.