Die Wahlen zu den Gremien der Akademischen Selbstverwaltung werden - soweit nicht anders geregelt - vom Zentralen Wahlvorstand der TU Berlin durchgeführt.
Der Erweiterte Akademische Senat der TU Berlin ist das Organ der Mitgliedergruppen der Universität, welches u.a. für Änderungen der Grundordnung der Universität und Präsidiumswahlen zuständig ist.
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Mar
Kommission für Lehre und Studium - AllgStuPO Sondersitzung