Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Aufgaben der Kommission

Die Hochschulen haben sich verpflichtet, jedem konkreten Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten nachzugehen. Es soll gewährleistet werden, dass wissenschaftliche Tätigkeiten und Ergebnisse nachvollziehbar und ohne Verletzung der Rechte anderer Personen erbracht werden. Ein wissenschaftliches Fehlverhalten wird dann als gegeben angesehen, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder in anderer Weise deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird (Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TU Berlin vom 15.2.2023).

Ansprechpartner*innen bei Verdachtsfällen sind die Ombudspersonen. Diese prüfen, ob eine Konfliktvermittlung sinnvoll ist, untersuchen im Übrigen die Vorwürfe unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Konkretheit und Bedeutung und entscheiden, ob hierüber die Kommission informiert werden muss  oder ob die Vorwürfe offensichtlich unbegründet sind. In begründeten Fällen wird ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. Je nach Ergebnis der Untersuchung entscheidet die Präsidentin über die Folgen.

Ombudspersonen

Mitglieder der Kommission