Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Aufgaben der Kommission

Die Hochschulen haben sich verpflichtet, jedem konkreten Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten nachzugehen. Es soll gewährleistet werden, dass wissenschaftliche Tätigkeiten und Ergebnisse nachvollziehbar und ohne Verletzung der Rechte anderer Personen erbracht werden. Ein wissenschaftliches Fehlverhalten wird dann als gegeben angesehen, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder in anderer Weise deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird (Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TU Berlin vom 8.3.2017).

Ansprechpartner bei Verdachtsfällen ist in erster Linie der Ombudsmann/die Ombudsfrau. Daneben kann sich ein Ratsuchender/eine Ratsuchende auch unmittelbar an die Mitglieder der Untersuchungskommission wenden. In begründeten Fällen wird ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. je nach Ergebnis der Untersuchung entscheidet der Präsident/die Präsidentin über die Folgen.

Ombudspersonen

Mitglieder der Kommission