Aufgabe des Chief Information Officer (CIO) ist es, die IT-Strategie der Technischen Universität Berlin auszuarbeiten und die Prioritäten für strategische Vorhaben festzulegen.
Die Open-Access-Beauftragte berät das Präsidium der Technischen Universität Berlin bei strategischen Entscheidungen zu Open Access und damit dem freien Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und anderen Materialien. Sie steht in engem Kontakt mit dem Open-Access-Team der Universitätsbibliothek, das für die operativen Aufgaben zuständig ist.
Das Team der behördlichen Datenschutzbeauftragten überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften, berät und schult die Mitglieder der TU Berlin und prüft IT-Verfahren sowie Forschungsvorhaben. Es ist die Kontaktstelle zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der Aufsichtsbehörde.
N.N.
Chief Information Officer
Einrichtung | Fachgebiet Angewandte und Molekulare Mikrobiologie |
---|---|
Gebäude | TIB17A |
Raum | TIB17A 402 |
Annette Hiller, Alexander Hoffmeier, Mattis Neiling
Team Datenschutz
Gebäude | Hauptgebäude |
---|---|
Raum | H 1038, H 1042 |
Der Antidiskriminierungsbeauftragte ist Ansprechpartner für die vertrauliche Erst-und Verweisberatung in allen Fällen von Diskriminierung. Er erarbeitet zudem präventive und kurative Maßnahmen zur Sensibilisierung und Vermeidung von Diskriminierungen aller Art. Darüber hinaus ist er zuständig für die Beratung, die Entgegennahme, die Sachverhaltsermittlung und die Koordinierung im formellen Beschwerdeverfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Die Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und ihr Team unterstützen die Technische Universität Berlin bei der Umsetzung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrages und begleiteten hochschulinterne Strategie- und Organisationsentwicklungsprozesse. Darüber hinaus beraten sie Beschäftigte individuell. Zudem beteiligt sich die Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in verschiedenen Gremien, wirkt in Steuerungs- und Lenkungsgruppen, ist beteiligt an der Qualitätssicherung von Stellenbesetzungs- und Auswahlverfahren sowie an Konzept-, Programm- und Maßnahmenentwicklung.
Die nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten beraten die TU Berlin zu Frauenförderung und Gleichstellung und wirken auf die Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit der Geschlechter sowie auf die Beseitigung bestehender Nachteile für weibliche Mitglieder der Hochschule hin. Dabei sind sie nicht an fachliche Weisungen gebunden. Sie beraten vertraulich. Viele von ihnen bilden sich zum Thema Geschlechtervielfalt weiter und sind auch ansprechbar für nichtbinäre Hochschulangehörige (bspw. Fakultät I, VI und Fak VII).
Antje Bahnik
Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Einrichtung | Koordinationsbüro für Frauenförderung und Gleichstellung |
---|---|
Raum | H 1108A |
Pronomen | sie/ihr |
Sprechstunde | Di 14 Uhr Anmeldung via Mail |
Raum | H 1108a |
Einrichtung | Fakultät VII - Wirtschaft und Management |
---|---|
Sekretariat | H32 |
Gebäude | Hauptgebäude |
Raum | H 5150 |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |
Die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten und ihr Team informieren, beraten und begleiten Studieninteressierte, Studienbewerber*innen sowie Studierende mit länger andauernden oder dauerhaften Beeinträchtigungen. Im vertraulichen Gespräch werden gemeinsam mit den beeinträchtigten Personen individuelle Situationen betrachtet, Lösungen gefunden und das weitere Vorgehen besprochen.
Die Ombudspersonen sind die Ansprechpartner der TU Berlin in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Sie beraten die Wissenschaftler*innen der TU Berlin, um wissenschaftliches Fehlverhalten zu vermeiden. Ein solches liegt beispielsweise vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder in anderer Weise deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Begründete Verdachtsfälle geben die Ombudspersonen an die Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens ab.
Die TU Berlin hat sich zur Einhaltung des Nationalen Kodex für das Studium internationaler Studierender an deutschen Hochschulen verpflichtet. Der Kodex regelt, wie ausländische Studierende über das Studium informiert werden, wie ihre Zulassung abläuft und welche fachliche, sprachliche und soziale Betreuung sie erhalten sollen. Bei Fragen und Problemen können sich internationale Studierende an die Ombudsperson wenden. Ihre Aufgabe ist es, den Kodex einzuhalten.
Janin Dziamski
Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten
Einrichtung | Abteilung I – Studierendenservice, Allgemeine Studienberatung |
---|---|
Gebäude | Hauptgebäude |
Raum | H 0061 |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |
Dr.
Fred Mengering
Teamleitung, Beratung und Betreuung von internationalen Studierenden (Degree Seeking)
Sprechzeiten | Di und Do 9.30 bis 12.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung |
---|
Prof. Dr.
Frank Behrendt
Leitung Bereich I
Gebäude | VLB |
---|---|
Raum | GG 4.14 |
Sprechstudenden | nach Vereinbarung |
Einrichtung | Stabsstelle Kommunikation, Events und Alumni |
---|
Die Aufgabe des Vertrauensdozenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) an der TU Berlin ist es, als Ansprechpartner für TU-Wissenschaftler*innen zu fungieren. Er berät über die verschiedenen Fördermöglichkeiten der DFG sowie bei der Antragstellung, insbesondere bei der Erstantragstellung. Auch in Zweifelsfragen, die im Zuge der Antragsbearbeitung oder nach der Entscheidung der DFG-Gremien auftreten können, dient der Vertrauensdozent als Anlaufstelle für TU-Kolleg*innen.
Einrichtung | Lebensmitteltechnologie und -materialwissenschaften |
---|