Lehrende und Forschende der TU Berlin haben grundsätzlich verschiedene Optionen, Inhalte im Kontext von Lehre und Forschung online bereitzustellen. Im Folgenden finden Sie Fragen und Antworten zur aktuellen rechtlichen Situation. Abhängig von den weiteren Entwicklungen werden wir diese kontinuierlich anpassen und aktualisieren (Stand: 20.04.2020).
Bei allem, was Sie Ihren Studierenden zur Verfügung stellen, müssen Sie die geltenden Urheberrechtsbestimmungen beachten. Das gilt insbesondere für alle Materialien, die sie nicht selbst erstellt haben oder die Elemente enthalten, die Sie nicht selbst erstellt haben (z.B. Bilder) (siehe: "Welche Materialien dürfen im Rahmen der Hochschullehre auf Lernplattformen elektronisch zur Verfügung gestellt werden?")
Wenn Sie selbst Materialien erstellen, sollten Sie diese für die Nachnutzung durch Andere freigeben. Es wird empfohlen, die Materialien unter die Creative-Commons-Lizenz CC BY 4.0 oder CC BY-SA 4.0 zu stellen (siehe "Wie kann ich eigene Lern- und Lehrmaterialien und eigene Publikationen frei zur Verfügung stellen?").
Um urheberrechtlichen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, empfiehlt es sich, wann immer möglich, auf lizenzierte oder frei verfügbare Materialien zu verlinken, statt sie direkt einzubinden.
§ 60a des Urheberrecht-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG) regelt die Nutzung von Materialien zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre, für digitale Semesterapparate und Lernplattformen. Die hier aufgeführten Werke oder Werkteile dürfen Sie in Lernplattformen wie ISIS einbinden.
Voraussetzungen:
Der Nutzerkreis jeweils muss geschlossen sein. Er umfasst neben den Lehrenden und Teilnehmer*innen einer Lehrveranstaltung auch Prüfer*innen und andere Lehrende einer Hochschule. Die Materialien dürfen für die Dauer der Lehrveranstaltung zur Verfügung gestellt werden, max. bis 13 Monate nach Semesterbeginn.
Erlaubt sind:
Zum Finden von lizenzierten E-Ressourcen nutzen Sie das Wissensportal Primo. Über den Filter „Nur zeigen“ und den Auswahlbutton „Online-Ressourcen“ werden Ihnen lizenzierte E-Medien angezeigt. TU-Mitglieder können von zuhause über VPN oder Shibboleth auf diese zugreifen.
Außerdem haben einige Verlage temporär Zugänge für TU-Angehörige freigegeben. Die Universitätsbibliothek stellt entsprechende Informationen zu freien Online-Ressourcen bereit.
Zeitschriftenartikel, die nicht online zur Verfügung stehen, können von den Lehrenden über den Bestelldienst der UB beschafft und im Anschluss bei ISIS eingestellt werden.
Lehrende haben die Möglichkeit, für die Onlinelehre notwendige und in der UB nicht vorhandene E-Books zu bestellen. Die UB prüft, ob eine Lizenzierung gestattet ist und nimmt die Beschaffung vor.
Anschaffungsvorschläge senden Sie bitte formlos an: digitale.lehre(at)ub.tu-berlin.de.
Folgende Informationen sind dabei wichtig: Name, E-Mail-Adresse, Nummer Ihres Bibliotheksausweises (falls der Dienstausweis als Bibliotheksausweis dient, die Nummer des Dienstausweises), Titel der Lehrveranstaltung, Autor, Titel und weitere Angaben zur Publikation.
Zum Finden von Open-Access-Publikationen wird die Installation der Browser-Erweiterungen von Unpaywall, Open Access Button oder CORE empfohlen.
Auf der Seite „Digitale Lehr und Lerninhalte“ empfehlen wir eine Auswahl relevanter Portale mit Open Educational Resources (OER). Sie umfassen ganze Kurse (Massive Open Online Courses/MOOCs), Vorlesungsmitschnitte, Skripte, Handouts, Selbsttests und vieles mehr. Die Lehr- und Lernmaterialien stehen unter Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen), die die freie Nutzung durch Dritte unter bestimmten Bedingungen erlauben.
Um Dritten weitreichende Nutzungsrechte an Lern- und Lehrmaterialien sowie an eigenen Publikationen einzuräumen, wird empfohlen, Creative-Commons-Lizenzen zu nutzen. CC-Lizenzen ermöglichen eine weitergehende Nutzung der Werke, als es das Urheberrechtsgesetz vorsieht. CC-Lizenzen sind international gültig und basieren auf standardisierten Lizenzverträgen. Die Universitätsbibliothek der TU Berlin empfiehlt die Open-Access-konformen CC-Lizenzen CC BY 4.0 und CC BY-SA 4.0.
Bei Nutzung von CC-lizenzierten Materialien müssen der Titel, der Name des Urhebers, die CC-Lizenz, der Link zur CC-Lizenz und die URL des ursprünglichen Materials angegeben werden.
Das Open-Access-Team der Universitätsbibliothek (Kontakt: openaccess(at)ub.tu-berlin.de) unterstützt sie gern bei der Auswahl der richtigen Lizenz für Ihre Publikationen und bei der rechtssicheren Nutzung von CC-lizenzierten Materialien.
Die Universitätsbibliothek unterstützt Wissenschaftler*innen durch verschiedene Angebote dabei, ihre Publikationen im Open Access als Erstveröffentlichung verfügbar zu machen.
Um den weltweiten Zugriff auf eigene Veröffentlichungen zu gewährleisten, die bereits anderweitig erschienen sind, können Sie Ihre Publikationen häufig im Open Access zweitveröffentlichen. Ob eine Open-Access-Zweitveröffentlichung rechtlich zulässig ist, hängt von den Konditionen Ihres Verlagsvertrages und den allgemeinen Bedingungen der Verlage ab. Das Open-Access-Team der Universitätsbibliothek (openaccess(at)ub.tu-berlin.de) unterstützt Sie mit seinem Zweitveröffentlichungsservice bei der Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen.
Wir möchten es ermöglichen, so viele Dokumente wie möglich dauerhaft für Sie und die Studierenden bereitstellen zu können.
Die gesetzlichen Regelungen des § 60a UrhWissG und die Vorgaben der Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung schränken für urheberrechtsbehaftete Materialien die Bereitstellung auf die Dauer der Veranstaltung ein.
Mit Hilfe der Lizenzen (siehe „Welche Lizenzen gibt es in ISIS“) können wir automatisiert genau die Dokumente unsichtbar schalten, für die dies auch notwendig ist.
Dokumente, die nach § 60a UrhG bereitgestellt werden, dürfen nach Ende der Veranstaltung nicht mehr bereitgestellt werden. Um diese Vorgabe umzusetzen, werden Dokumente nach der entsprechenden Frist automatisch auf unsichtbar gestellt, wenn sie mit der Lizenz „ungeprüft“ oder „Urheberrechtlich geschützt (nach § 60a UrhG bereitgestellt)“ gekennzeichnet sind. Wegen der Möglichkeit zur Wiederholung einer Prüfung ist diese Frist auf 13 Monate nach Semesterbeginn (Ende Oktober bzw. Ende April) festgelegt.
Beispiel:
Dokumente werden ab dem 16. Mai 2017 zunächst automatisch mit dem Lizenztyp „Lizenz ungeprüft“ versehen. Sie können dann die passende Lizenz einstellen. Damit wird ein automatisiertes Unsichtbarschalten von „§ 60a-Dokumenten“ oder Dokumenten ungeklärter Lizenz ermöglicht. Folgende Lizenztypen werden angeboten:
Gemäß der Nutzungsbedingungen der Lernplattform ist das gewährte Zugriffs- und Nutzungsrecht nicht übertragbar und steht nur Ihnen selbst zu. Urheberrechtlich geschützte Materialien dürfen nicht weitergegeben werden. Materialien unter freien Lizenzen (Creative-Commons-Lizenzen) dürfen Sie frei nutzen und auch weitergeben.