Wie positioniert sich die Technische Universität Berlin zu gesellschaftlich relevanten Fragen, und welches Selbstbild hat sie? Die Richt- und Leitlinien sowie Beschlüsse der Gremien zu Grundsatzfragen beschreiben das Selbstverständnis der Universität. Mit ihnen positioniert sich die Universität als Teil der Gesellschaft und übernimmt Verantwortung für die Gestaltung eines demokratischen, freiheitlichen Gemeinwesens. In den Richt- und Leitlinien sind die Regeln festgeschrieben, die sich die Universität selbst gegeben hat und die für das Handeln der Verwaltung bindend sind. Richt- und Leitlinien haben im Unterschied zu Gesetzen und Ordnungen keinen Gesetzescharakter.
Die Technische Universität Berlin versteht sich als eine Forschungseinrichtung, die Wissenschaft und Technik zum Nutzen der Gesellschaft weiterentwickelt. Die Mitglieder der Universität sind dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung und dem humboldtschen Bildungsideal von der Einheit von Forschung und Lehre verpflichtet.
Das Leitbild für die Lehre formuliert einen permanenten Anspruch an unsere Lehre und bildet im Sinne einer „Lehrverfassung“ die Grundlage für alle Ordnungen, Regelwerke und Strategien, die die Lehre an der Technischen Universität Berlin bestimmen. Es muss sich in allen Studien- und Prüfungsordnungen, in den Curricula und im Qualitätsmanagement für Studium und Lehre widerspiegeln.
Diese Leitlinien geben das Selbstverständnis im alltäglichen Arbeitsleben für alle Mitarbeiter*innen in der Verwaltung der Technischen Universität Berlin vor.
Zukunftsperspektiven 2019-2025 beschreiben zehn strategisch bedeutsame Handlungsfelder der Technischen Universität Berlin.
Aus Verantwortung und aufgrund der Rolle der Hochschule vor und im Zweiten Weltkrieg, insbesondere in der Rüstungsforschung, verpflichtet sich die Universität mit der Zivilklausel, keine rüstungsrelevante Forschung durchzuführen.
Die Technische Universität Berlin trägt eine besondere gesellschaftliche Verantwortung, da sie zukünftige Entscheidungsträger*innen unserer Gesellschaft ausbildet und prägt. Sie übt die Rolle eines Multiplikators aus, die gleichermaßen Verantwortung wie Chancen mit sich bringt. Die Ziele ‚Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz‘ erkennt die TU Berlin dabei als dringliche gesellschaftliche Aufgabe an und sieht deren Verankerung in Lehre, Forschung und Wissenstransfer als ihre zentrale Verpflichtung.
Die Kooperationspartner TU Berlin und Land Berlin werden somit auf einen wirtschaftlichen, ökologisch-verträglichen sowie möglichst sparsamen Energieeinsatz, aber auch auf die intensive Nutzung regenerativer Energien im Gebäudebestand hinwirken. Gleichzeitig sollen vorhandene Energieeinspar- und CO2-Minderungspotenziale mit angemessenen Mitteln erschlossen werden. Die Kooperationspartner sind sich einig, dass der Umfang der umzusetzenden Maßnahmen u.a. auch von der Bereitstellung der finanziellen Mittel bzw. der Inanspruchnahme von Fördermitteln bzw. deren Konditionen abhängig ist.
Mit den Umweltleitlinien bekennen sich die Universitätsleitung und die Universitätsangehörigen aller Statusgruppen dazu, die Universität umweltorientiert zu entwickeln. Das tägliche Handeln und die Entscheidungen an jedem Arbeitsplatz sollen von dem Bewusstsein der Leitlinien beeinflusst sein. Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung ist vorrangiges Ziel der Universität in Forschung, Lehre und Betrieb. Mit der Anwendung der Leitlinien will die Universität ihrer gesellschaftlichen Vorbildfunktion nachkommen.
Diese Grundsätze hat die TU Berlin in ihrer Diversitätsstrategie - Chancengleichheit an der TU Berlin im Dezember 2019 einstimmig im Akademischen Senat beschlossen und damit den Startschuss für eine systematische Integration von Diversität, Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit in alle Handlungsfelder der Universität, das sogenannte Diversitätsmainstreaming, gegeben.
Diversität, Inklusion und Antidiskriminierung werden damit als handlungsleitende Prinzipien systematisch in die Steuerungsmechanismen, Regularien und (universitätsweiten) Strategieprozesse integriert.
Sie umfasst den Schutz vor sexueller Diskriminierung als persönlicher geschlechtsbezogener Herabsetzung, sexueller Belästigung als dem verbalen, bildlichen, schriftlichen und/oder körperlichen Übergriff mit sexuellem Bezug, sexueller Gewalt in Form der Nötigung und Vergewaltigung. Die „Richtlinie zum Schutz vor sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt“ gilt für alle Mitglieder der Universität sowie alle anderen Personen, die im Bereich der Technischen Universität Berlin Forschungs-, Lehr- und Lernaufgaben nachgehen sowie für Gäste der Universität.
Richtlinie zum Schutz vor sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt
Die Mitglieder der TU Berlin begreifen als eines ihrer obersten Ziele die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in Forschung und Lehre und schenken dabei dem wissenschaftlichen Nachwuchs besondere Bedeutung. Mit dieser Satzung, die sich an den entsprechenden Empfehlungen der DFG orientiert, werden Grundsätze für gute wissenschaftliche Praxis ausgesprochen und faire Verfahren bei Verdacht auf deren Verletzung formuliert.
Universitäten und ihre Forscher*innen werden in nationalen wie internationalen Vergleichen und Rankings häufig an der ihnen zugeschriebenen Publikationsleistung gemessen und Fördermittel oft auf dieser Grundlage vergeben. Als eine der forschungsstärksten Universitäten Deutschlands ist die TU Berlin bestrebt, die Sichtbarkeit der Forschungsleistungen ihrer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stetig zu erhöhen. Hierfür ist u. a. eine korrekte Zuordnung aller Publikationen zur Technischen Universität Berlin erforderlich. Voraussetzung dafür ist die korrekte und einheitliche Angabe der institutionellen Zugehörigkeit (Affiliation).
Die Technische Universität Berlin bekennt sich in ihrem Leitbild zu ihrer Verantwortung für gesellschaftlich und ethisch orientierte sowie dem Humanismus verpflichtete Forschung und Lehre. Die nachhaltige Verbreitung, Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der in diesem Kontext entstandenen Forschungsergebnisse ist für die TU Berlin von besonderer Bedeutung.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, unterstützt die TU Berlin die wissenschaftspolitische Forderung nach offenem Zugang zu wissenschaftlichem Wissen, wie sie in der „Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities“ niedergelegt wurde. Das Präsidium und der Akademische Senat der TU Berlin empfehlen den Angehörigen der Universität nachdrücklich, ihre Forschungsergebnisse Open Access zu publizieren.
Die TU Berlin betreibt Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung auf internationalem Spitzenniveau und fördert fakultätsübergreifende, mit externen Akteur*innen vernetzte Forschungsaktivitäten ebenso wie den Wissens- und Technologietransfer zwischen Universität und Praxis durch strategische Allianzen mit Unternehmen, universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Mit der Forschungsdaten-Policy will die TU Berlin ihren jetzigen und zukünftigen Forschenden eine Orientierung zum Umgang mit Forschungsdaten an die Hand geben.
Forschungsdaten-Policy (inkl. Handlungsempfehlungen zur Umsetzung)
Der Leitfaden gibt einen Überblick über urheberrechtliche Probleme in der alltäglichen Arbeit an der Universität. Er möchte Hochschullehrer*innen, Mitarbeitende und Studierende für das Urheberrecht sensibilisieren und Lösungswege anbieten.
Die Technische Universität Berlin sieht die Dissertation als erste eigenständige wissenschaftliche Arbeit von Wissenschaftler*innen an. Zu ihrem Selbstverständnis gehört für die Technische Universität Berlin die öffentliche Diskussion und Publikation von Forschungsdesigns, Zwischenergebnissen und Endergebnissen des Forschungsprozesses während der Promotion. Alle Daten und Fakten, die Grundlage einer Arbeit sind, müssen grundsätzlich diskutier- und nachprüfbar sein.
Code of Conduct bei Promotionen in Kooperation mit Unternehmen (PDF)
Der Hochschulstrukturplan 2015 legt die fachlichen Schwerpunkte und Entwicklungsziele der Technischen Universität Berlin fest. Er gibt Auskunft über die Weiterentwicklung profilbildender Schwerpunkte in Forschung und Lehre, den Strukturprofessuren und den angebotenen Studiengängen. Mithilfe der Strukturpläne stimmen sich die Berliner Universitäten über ihre fachlichen Profile und Entwicklungsperspektiven untereinander ab, um in Berlin ein breites, komplementäres Fächerspektrum in Lehre und Forschung zu gewährleisten.