Dienstreisen

Jährlich werden von Beschäftigten und Gästen der TU Berlin etwa 11.000 Dienstreisen unternommen. An der Universität gibt es einen eigens dafür eingerichteten Servicebereich Reisekosten, der allen Reisenden zu den wichtigen Fragen rund um das Thema Dienstreisen – von der Antragstellung bis zur Abrechnung – zur Verfügung steht.

Von der Antragstellung bis zur Abrechnung

Grundsätzlich muss jede Dienstreise von Ihrer/Ihrem Vorgesetzten schriftlich angeordnet oder genehmigt werden.

Wenn Sie sich erst einmal selbst einen Überblick darüber verschaffen möchten,

  • wie Sie einen Dienstreiseantrag stellen,
  • welche Kosten abrechenbar sind und welche nicht,
  • was bei Auslandsdienstreisen zu beachten ist,
  • welche Unterkünfte gebucht werden können oder ob eine Dienstreise mit einer privaten Reise verbunden werden kann,

dann finden Sie diese Informationen und viele weitere Antworten auf Ihre Fragen in einer alphabetisch geordneten Themenliste von A wie Abbruch einer Dienstreise bis Z wie Zuschüsse zu Dienstreisen. Auch alle Antragsformulare sind in dieser Liste abgelegt.

Externe Reisende

Externe Reisende können im dienstlichen Interesse der TU Berlin ebenfalls eine Dienstreise durchführen. Dazu zählen:

  • Beschäftigte mit Privatdienstvertrag
  • eingeladene Gäste
  • Gastvortragende
  • Studierende und Doktorand*innen
  • Stipendiat*innen
  • sonstige Personen, die nicht Beschäftigte der Technischen Universität Berlin sind

Weitere Informationen finden externe Reisende unter auf den Webseiten des Servicebereich Reisekosten für externe Reisende.