Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie

Rundherum familienfreundlich

Um Beruf/Studium und Familie vereinbaren zu können, werden Studierende und Beschäftigte mit Kind und/oder pflegebedürftigen Angehörigen an der Technischen Universität Berlin umfassend unterstützt.

Das Angebot reicht von der flexiblen Arbeitszeitgestaltung, Telearbeit, pflegebedingter Auszeit über die Kinderbetreuung in den Ferien und an Brückentagen bis hin zur Beratung zu vielen Themen rund um die Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie. Außerdem bietet die Universität eine stundenweise Kinderbetreuung an.

Zentrale Anlaufstelle Familienbüro

Die zentrale Anlaufstelle in puncto Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie und Pflege ist das Familienbüro der Technischen Universität Berlin. Ob Mutter, Vater oder im Falle der Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen – alle Studierenden und Mitarbeitenden können sich an das Familienbüro mit ihren Problemen und Sorgen wenden.

Serviceangebote des Familienbüros

Mentoring-Programme

Der Service des Familienbüros ist auf die jeweils speziellen Bedürfnisse von Beschäftigten mit Kind, Studierenden mit Kind und/oder die Pflege von Angehörigen zugeschnitten. Das TU-Tandem-Mentoring-Programm zum Beispiel ist ein Angebot, dass auf die spezifischen Bedürfnisse von Studierenden mit Familienverantwortung eingeht. Diese Studierende, Mentees genannt, werden zwei Semester lang von Studierenden des gleichen oder eines ähnlichen Studiengangs, den Mentor*innen, fachlich und organisatorisch unterstützt. Studierende mit Kind finden auch bei der Allgemeinen Studienberatung zu Fragen rund um die Studienorganisation Unterstützung.

Familiengerechter Campus

Ferienbetreuung, Spielplätze, Eltern-Kind-Zimmer, Wickelpunkte, kostenloses Mensaessen für Kinder bis sechs Jahre, Sport- und Reiseangebote für Familien und Schwangere, bevorzugte Behandlungen von Eltern mit Kind in bestimmten Servicebereichen oder die Ausleihe von Spielsachen sind Teil einer familiengerechten Infrastruktur auf dem Campus, die die Technische Universität Berlin zur Verfügung stellt.

Pflege von Angehörigen

Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut, kann seine Arbeitszeit zum Beispiel zwei Jahre reduzieren oder in einer akut auftretenden Pflegesituation bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Diese Ansprüche werden in der Familienpflegezeit und im Pflegezeitgesetz geregelt. Sie beinhalten auch einen besonderen Kündigungsschutz.

© Unsplash/Alejandro Escamilla

Mobiles Arbeiten an der TU Berlin möglich

Alle Beschäftigten der Technischen Universität Berlin können bis zu 40 Prozent ihrer Arbeitszeit mobil erledigen. Die TU Berlin hat eine entsprechende Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten jetzt abgeschlossen. Diese gilt unabhängig von der Corona-Situation. Die Tätigkeit für die Universität kann dann von zu Hause oder einem beliebigen anderen Ort erledigt werden. In Absprache mit den jeweiligen Vorgesetzten können einzelne Tage, feste Tage in der Woche oder eine Woche im Monat – in Summe bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit – gewählt werden.