Controlling und Rechnungslegung

Hinweise zu Gutachten und Empfehlungsschreiben

Am Lehrstuhl Controlling und Rechnungslegung ist die Erstellung von Gutachten und Empfehlungsschreiben, die für ein Stipendium, einen Auslandsaufenthalt oder ein Studienförderwerk benötigt werden, grundsätzlich möglich. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen. Unvollständige Anträge können leider nicht bearbeitet werden. Ein Bewerber kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten seitens des Lehrstuhls rechnen.

 

1. Voraussetzungen

Die Erstellung eines Gutachtens bzw. Empfehlungsschreibens setzt sehr gute Leistung im Fach „Bilanzierung und Kostenrechnung“ und/oder den erfolgreichen Abschluss eines/mehrerer weiterführender Lehrveranstaltungen des Lehrstuhls mit sehr guten oder guten Noten voraus. Sämtliche am Lehrstuhl für Controlling und Rechnungslegung erreichte Noten sollten dabei zu den besten 15% des jeweiligen Klausurtermins zählen.

 

2. Aussagekräftige und vollständige Unterlagen

  1. Ggf. auszufüllende Formulare, die durch die ausländische Universität, vom Stipendiengeber, etc. verlangt werden,
  2. Motivationsschreiben, aus dem die Begründung der Eignung für die Aufnahme in das betreffende Förderungsprogramm hervorgeht (1 Seite),
  3. tabellarischer Lebenslauf mit Nachweisen (Zeugnissen), aus dem insbesondere auch außeruniversitäre Aktivitäten hervorgehen sowie
  4. ein aktueller Notenauszug.

Bei Rückfragen zur Erstellung von Gutachten und Empfehlungsschreiben können Sie sich gerne an Frau Wibbeke wenden.

 

3. Antragsfrist

Der Antragsbogen inkl. der vollständigen Unterlagen ist rechtzeitig, das heißt mindestens vier Wochen vor dem Abgabezeitpunkt des Gutachtens/Empfehlungsschreibens zu stellen. Die Unterlagen sind gesammelt bei Frau Wibbeke in Raum H 6177 abzugeben, in den Briefkasten vor Raum H 6180 einzuwerfen oder per E-Mail an Frau Wibbeke zu übersenden.