Controlling und Rechnungslegung

Anrechnungen von anderen Hochschulen

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, erfolgreich absolvierte Kurse von inländischen oder ausländischen Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) bei übereinstimmenden oder vergleichbaren Inhalten für Lehrveranstaltungen des Lehrstuhls Controlling und Rechnungslegung anrechnen zu lassen.

Damit wir prüfen können, ob eine Anrechnung möglich ist, reichen Sie bitte die folgenden Informationen bzw. Unterlagen in gesammelter Form per E-Mail bei Frau Maria Misiuda ein:

1.

Name und Standort der Hochschule, von welcher der Kurs angerechnet werden soll

2.

Angaben zum verantwortlichen Dozenten des Kurses

3.   

Anzahl der Leistungspunkte sowie der Semesterwochenstunden, die die Hochschule für den Kurs angesetzt hat

4.

Inhaltsverzeichnis des Kurses („Syllabus“)

5.

Detaillierte Kursbeschreibung

6.

Leistungsnachweis (Notenauszug)

7.

Antrag auf Überprüfung v. Leistungen Teil B (https://www.tu.berlin/studieren/bewerben-und-einschreiben/anerkennung-von-studienleistungen/)

 

Besondere Hinweise für Anrechnungen aus dem Ausland:

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihrer Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt um die Prüfung der Kursanrechnung.

Bitte beachten Sie auch, dass eine Anrechnung von Kursen für das Grundlagenmodul „Externes und internes Rechnungswesen“ von einer ausländischen Hochschule regelmäßig nicht möglich ist, da sich das von uns angebotene Modul vorwiegend mit der deutschen Rechnungslegung nach HGB befasst.