Als nebenberufliche Lehrkraft stehen Sie in keinem Dienst- oder Angestelltenverhältnis zur TU Berlin, d.h. Sie sind nicht mit einem Arbeitsvertrag angestellt oder etwa verbeamtet. Sie haben eine Lehrberechtigung und ggf. sonstige Aufgaben, deren Umgang geregelt ist, und Sie rechnen Ihre geleisteten Lehrstunden per Rechnung ab.
Zum nebenberuflichen Personal der Hochschulen gehören unter Anderem
Die Rechtsstellung sowie Fragen zu den Voraussetzungen, der Beauftragung, zur Verleihung von Titel etc. dieses Personenkreises ist in den §§116 bis 119 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) geregelt.
Servicebereich Personal
Abteilung II – Personal und Recht
Einrichtung | Abteilung II – Personal und Recht |
---|---|
Gebäude | Hauptgebäude |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |