Für bestimmte Berufsgruppen besteht anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit der Aufnahme in Versorgungswerke. Bei den Berufsgruppen handelt es sich z.B. um Ärzte, Tier- und Zahnärzte, Rechtsanwälte und Architekten u.a.
Zur Aufnahme in eines dieser Versorgungswerke ist die Befreiung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) notwendig. Auch bei einem Beschäftigungswechsel eines bereits befreiten Mitglieds einer berüfsständischen Versorgungseinrichtung muss stets ein neuen Befreiungsverfahren durchgeführt werden.
Der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellen Sie immer über die jeweilige berufsständische Versorgungseinrichtung. Diese bestätigt Ihnen Ihre Pflichtmitgliedschaft und leitet Ihren Befreiungsantrag dann zur abschließenden Entscheidung an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Bei Erfüllung der Aufnahmekriterien übernimmt die TU Berlin als Ihre Arbeitgeberin analog zu der gesetzlichen Rentenversicherung den hälftigen Beitrag, maximal in der Höhe des Beitrags aus der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung.
Sie können die Beiträge selbst an die Versorgungseinrichtung überweisen oder Sie erklären uns, dass wir als TU Berlin die Gesamtbeiträge an die Versorgungseinrichtung abführen sollen. Die dafür notwendige Erklärung finden Sie auf dieser Webseite. Mit dieser Erklärung senden Sie bitte die Originalbescheinigung über die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht als auch die Mitgliedsbescheinigung des Versorgungswerkes an Ihr zuständiges Personalteam.
Leider ist auf der alten Webseite dazu keine Information hinterlegt: https://www.abt2-t.tu-berlin.de/menue/themen_a_z/altersvorsorge_fuer_beamte/parameter/de/
Die Frage ist, ob diese Informationen überhaupt auf den Webseiten der TU Berlin stehen müssen oder ob sie so generell sind, dass man sich als Beschäftigter hier anderweitig im www informieren kann. Bzw. stellt sich die Frage, ob die TU Berlin denn Spezifika hat, die hier erläutet werden müssten.
Leider ist auf der alten Webseite dazu keine Information hinterlegt: https://www.abt2-t.tu-berlin.de/menue/themen_a_z/altersvorsorge_fuer_beamte/parameter/de/
Die Frage ist, ob diese Informationen überhaupt auf den Webseiten der TU Berlin stehen müssen oder ob sie so generell sind, dass man sich als Beschäftigter hier anderweitig im www informieren kann. Bzw. stellt sich die Frage, ob die TU Berlin denn Spezifika hat, die hier erläutet werden müssten.
Einrichtung | Abteilung II – Personal und Recht |
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Sekretariat | II TZ |
Gebäude | Hauptgebäude |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |